Verteidigung fordert Aussetzung des Verfahrens und umfangreiche Aufklärung.
Vor dem OLG München findet derzeit ein Strafverfahren gegen zehn kurdisch- und türkischstämmige Männer und Frauen statt, denen gem. § 129 b StGB die Mitgliedschaft in der TKP/ML (Türkischen Kommunistischen Partei/ Marxisten-Leninisten) vorgeworfen wird.
Durch Nachforschungen der Verteidigung wurde bekannt, dass unter Verstoß gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften Kopien von dieser Verteidigerpost zu Übersetzern in die Türkei versandt worden sind und dass die Verteidigerpost aus dem Zeitraum von über einem Jahr, einem unbestimmbaren Kreis von Übersetzern und weiteren Personen in Deutschland bekannt geworden ist.