Kündigungsschutz

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Oft kann eine Kündigung dann erfolgreich angegriffen werden. Denn die:der Arbeitgeber:in muss viel beachten, wenn sie:er wirksam kündigen möchte: Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss sie:er beispielsweise genau darlegen, dass der bisherige Beschäftigungsbedarf dauerhaft weggefallen ist. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser ordnungsgemäß beteiligt worden sein. Wir führen den Kündigungsschutzprozess und setzen uns für eine Lösung im Interesse der:des Arbeitnehmer:in ein. Das kann auch bedeuten, dass eine Abfindung gezahlt wird. Unser Kollege Dr. Raphaël Callsen ist Mitautor eines Standardkommentars zum Kündigungsschutzrecht.