Existenzsicherung

Verringert sich durch Kurzarbeit das Einkommen oder entfällt durch eine Kündigung sogar ganz, kann es erforderlich werden Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, um den Einkommensausfall auszugleichen. Ebenso können Selbstständige hierauf angewiesen sein, wenn Aufträge wegbrechen, Veranstaltungen ausfallen oder Geschäfte geschlossen bleiben müssen. 

In den letzten Wochen wurden zahlreiche Gesetze geändert, um den Zugang zu Sozialleistungen zu vereinfachen. Dies gilt etwa für die Regelungen zum Wohngeld und zum Kinderzuschlag sowie für das SGB II („Hartz IV“). Nicht immer sind die neuen Regelungen jedoch klar und eindeutig. Fragen können sich auch in Bezug auf die von Bund und Ländern gewährten Corona-Soforthilfen ergeben und wie diese mit Sozialleistungen zusammenspielen. Hinzukommt, dass der Gesetzgeber nicht alle Situationen bedacht hat, in denen während der Corona-Pandemie (mehr) staatliche Unterstützung nötig ist. Durch die derzeit geltenden Abstands- und Kontakteinschränkungen können sich zudem praktische Probleme mit den Sozialleistungsträgern ergeben. 

Unsere Anwält*innen für Sozialrecht beraten Sie zu den aktuellen Gesetzesänderungen und zum praktischen Umgang mit den Behörden in der Pandemie. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, wenn nötig auch durch die zügige Einleitung von gerichtlichen Eilverfahren. Dabei berücksichtigen wir auch die Probleme, die der Gesetzgeber nicht erfasst hat und versuchen hierfür Lösungen zu finden, etwa wenn ein Computer benötigt wird, um die aufgegebenen Schulaufgaben zuhause erledigen zu können.