Unparteiisch? Wir nicht
Wie immer sich Arbeitsverhältnisse durch ökonomische, technische und organisatorische Umwälzungen wandeln – eine Tatsache bleibt davon unberührt: Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sind Parteien mit entgegengesetzten Interessen.
Was als Modernisierung, Globalisierung, Effizienzsteigerung, Deregulierung und Flexibilisierung daherkommt, bringt meist weitere strukturelle Veränderungen zum Nachteil von Arbeitnehmer:innen mit sich. Da Arbeitgeber:innen die zunehmend komplexen Rechtsfragen schnell und konsequent zu ihren Gunsten zu klären versuchen, benötigt die Arbeitnehmer:innenseite kompetente Anwältinnen und Anwälte ihres Vertrauens, die ebenso konsequent ihre Rechte durchsetzen. Wir beraten Sie hierbei selbstverständlich auch in den zunehmenden Fällen mit internationalen Bezügen und klären Sie ggf. auf Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch über Ihre Ansprüche auf.
Der Konzentration auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in allen individualarbeitsrechtlichen Fragen, von Betriebs- und Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen und Datenschutzbeauftragten sowie Gewerkschaften in kollektivarbeitsrechtlichen Fragen verdanken wir unsere umfassende Beratungs- und Prozesserfahrung. Speziell was die Vertretung von Betriebsräten betrifft, gibt es nicht viele Kanzleien mit vergleichbar umfassendem Erfahrungswissen. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Vertretung von Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen und Personalvertretungen im Öffentlichen Dienst dar. Über besondere Kompetenz verfügen wir auch in der Beratung und Vertretung von Beschäftigten Internationaler Organisationen, für die ganz eigene Rechtsvorschriften gelten. Dass uns die kompetente Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer:innenseite vielfach auch den Respekt der Arbeitgeber:innenseite eingebracht hat, kommt unseren Mandant:innen zugute.
Über das einzelne Mandat hinaus, verstehen wir unsere Arbeit auch als rechtspolitisch und versuchen, Einfluss auf die Entwicklung und Anwendung des Arbeitsrechts zu Gunsten Arbeitnehmer:innen zu nehmen. Dafür haben wir zahlreiche Musterprozesse geführt und werden das, auch in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, auch künftig tun.
Überregional kooperieren wir mit Kolleg:innen in Kanzleien, die mit unseren Grundsätzen übereinstimmen. So arbeiten wir u. a. im ersten deutschlandweiten Netzwerk von Kanzleien mit, die im Arbeitsrecht ausschließlich auf Arbeitnehmer:innenseite tätig sind: der Plattform www.arbeitnehmer-anwaelte.de; außerdem im Arbeitskreis Arbeitsrecht, einem Zusammenschluss kritischer Arbeitsrechtler:innen in der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V.
In Fortbildungsseminaren, die wir selbst veranstalten und als Referent:innen bei Veranstaltungen von Betriebs- und Personalräten vermitteln wir unser Wissen und unsere praktische Erfahrung.