Strafverteidigung

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei ist von ihrer Gründung an die Strafverteidigung. Mit drei Fachanwälten und drei auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwält:innen können wir im Bereich der Strafverteidigung auf allen Gebieten und in jedem Verfahrensstadium engagierte und kompetente Verteidigung sowie eine fundierte Beratung unserer Mandant:innen gewährleisten.

Wir arbeiten in stetem und engem Austausch untereinander zusammen. So können wir unser Wissen und unsere Erfahrung im Interesse unserer Mandant:innen bündeln.

Betroffene eines Strafverfahrens sind häufig empfindlichen Eingriffen in ihre Grund- und Freiheitsrechte ausgesetzt. Ein Verdacht wird häufig allzu schnell zu vermeintlicher Gewissheit.

Unsere Arbeit im einzelnen Mandat und unsere rechtspolitischen Aktivitäten sind bestimmt von unserer Überzeugung, dass die Freiheitsrechte des Grundgesetzes gegen ihre Einengung zugunsten vorgeblicher Sicherheitsbedürfnisse und die Verteidigungsrechte des Einzelnen im Strafverfahren gegen den „hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit“ (Rechtsanwalt Max Alsberg) verteidigt werden müssen.