Unsere Schwerpunkte

Arbeitsrecht. Sozialrecht.

Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer:innen, etwa nach Kündigungen. Ein Schwerpunkt liegt im Öffentlichen Dienst. Außerdem unterstützen wir Betriebs- und Personalräte: Wir setzen Mitbestimmungsrechte durch und helfen bei Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen.
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Strafrecht. Öffentliches Recht.

Wir ergreifen Partei! Das Recht als Begrenzung staatlicher Macht und nicht als deren Legitimierung zu begreifen, das ist unser Grundverständnis. Das Strafrecht ist einer der schärfsten Mittel, mit dem der Staat in die Rechte von Bürger:innen eingreifen kann.
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News

Rechtsgutachten zu Verbandsklagen vorgelegt

Unsere Kollegen Rechtsanwalt Baunack und Rechtsanwalt Hothneier haben im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes gutachterlich geprüft, ob der Bundesgesetzgeber ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften und Berufsverbände in Besoldungsangelegenheiten der Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen einführen darf. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Einführung eines solchen Verbandsklagerechts rechtlich zulässig und zur Entlastung der Beschäftigten, Verwaltungen und Gerichte auch geboten ist. Die Einführung eines gewerkschaftlichen Verbandsklagerechts in Besoldungsstreitigkeiten würde den Rechtsschutz der Beschäftigten effektivieren und gleichzeitig dazu führen, dass ein Großteil der Verfahren entbehrlich werden würden. Das Rechtsgutachten ist auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes hier zur Verfügung gestellt: https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++312eb8f8-81fa-11ee-9a83-001a4a160123

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Anhörung zum neuen Bundesdisziplinargesetz

Unser Kollege Rechtsanwalt Sebastian Baunack wurde am 12. Juni 2023 im Innenausschuss des Deutschen Bundestags als Sachverständiger zur Änderung des Bundesdisziplinarrechts gehört. Ziel der Gesetzesänderung soll insbesondere eine Beschleunigung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens sein, um Rechtsextremist:innen schneller aus dem Dienst entfernen zu können. Rechtsanwalt Baunack hat in der Anhörung Zweifel geäußert, ob die geplanten Änderungen des Bundesdisziplinargesetzes die gewünschten Beschleunigungseffekte haben können. Er hat auch darauf hingewiesen, dass ein Sofortvollzug einer statusverändernden Disziplinarmaßnahme gegen die Formenstrenge des Beamt:innenrechts verstoßen könnte. In seiner Stellungnahme hat Rechtsanwalt Baunack jedoch konkrete Vorschläge unterbreitet, wie das behördliche Disziplinarverfahren und auch das gerichtliche Rechtsschutzverfahren deutlich beschleunigt werden können. Diese Vorschläge zielen insbesondere darauf ab, die Stellung der Ermittlungsführer:innen zu stärken und klare Fristregelungen für den Abschluss der Verfahrensschritte einzuführen.

Die vollständige schriftliche Stellungnahme ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/resource/blob/952050/afdaafee33aea9d478c1d268fff7fa56/20-4-230-C-data.pdf

Der Mitschnitt der Anhörung im Innenausschuss des Bundestags findet sich hier:

https://www.bundestag.de/parlamentsfernsehen?videoid=7554688#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU0Njg4&mod=mediathek

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Rechtsgutachten zur Gemeinwohlorientierung in der Altenpflege vorgelegt

Die Rechtsanwält:innen unserer Kanzlei Anna Gilsbach und Sebastian Baunack haben im März 2023 ein im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstelltes Rechtsgutachten zu Handlungsmöglichkeiten des Bremer Landesgesetzgebers zur Verbesserung der Qualität in der Pflege vorgelegt. In diesem Gutachten weisen sie nach, dass es möglich ist, dass der Bremer Landesgesetzgeber eine Gemeinwohlorientierung in der Pflege gezielt fördert. Sie zeigen auch auf, welche Gesetzesänderung auf Bundesebene erforderlich sind, um den Pflegesektor gemeinwohlorientiert auszurichten und dass solche bundesgesetzlichen Neuregelungen mit dem Unionsrecht und dem Verfassungsrecht in Einklang stehen können. Außerdem erörtern sie die Möglichkeiten kommunaler Eigenbetriebe, trotz des sich aus dem SGB XI ergebenden Subsidiaritätsprinzips Pflegedienstleistungen anzubieten. Das Rechtsgutachten ist hier abrufbar: https://www.rosalux.de/publikation/id/50177

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