Wolfgang Daniels

Rechtsanwalt seit 10/1978

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996

Notar a. D. (1991 - 2010 Notar)

Lehrbeauftragter (Beuth - Hochschule für Technik Berlin und WINGS-Fernstudium an der Hochschule Wismar, regelmäßig Dozent an der Justizakademie Brandenburg (Königs Wusterhausen) und an der Deutschen Richterakademie Wustrau

Telefon: 030 4467 92-29 (Assistentin: Frau Czajkowski)
E-Mail: daniels@dka-kanzlei.de

Tätigkeitsbereiche

Personalvertretungsrecht (Berlin, Bund, Brandenburg und andere Länder)
Betriebsverfassungsrecht
Arbeitsrecht (insbesondere öffentlicher Dienst)
Antidiskrimierungsrecht - AGG -
Recht der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
Recht der Frauenvertretungen / der Gleichstellungsbeauftragten
Arbeitskampfrecht

Für alle Interessenvertretungen: Beratung / Vertretung / Gutachten
Seit Jahrzehnten: Teamer / Trainer / Seminarleiter für Schulungen / Seminare
Für alle Interessenvertretungen: Konfliktmoderation / Trainer


Beruflicher Werdegang

Bankkaufmann
Studium in Berlin (FU), Genf und Tübingen
Rechtsanwalt seit 10/1978
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996
(Haupt-)Autor des Kommentars PersVG Berlin (seit 2010, 3. Aufl.: 2016), 4. Aufl.: voraussichtlich Sommer 2019
Richter am Anwaltsgericht Berlin seit 2004 und Mitglied des Präsidiums
Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses der RAK Berlin
Beauftragter der RAK Berlin in der Schulkonferenz der Hans-Litten-Schule


Mitgliedschaften:

ver.di
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV)
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Berliner Anwaltverein (BAV)
Tarifgemeinschaft der Rechtsanwälte e. V.
Förderer des GRIPS Theaters e. V.
Netzwerk Selbsthilfe e. V.

 

Veröffentlichungen

I Buchautor

Wolfgang Daniels (mit RA Pätzel und RA Witt) Personalvertretungsgesetz Berlin, Kommentar, 3. Aufl. 2016 (4. Aufl. in Vorbereitung)

II Fachartikel (Auswahl) in der Zeitschrift Der Personalrat

„Personalräte und ihre Mitglieder im Streik“ - was dürfen sie, was eher nicht? Heft 10/2018 , S. 14 ff.

„Korrigierende Rückgruppierung - ein Auslaufmodell ?“ - Korrigierende Rück­gruppierung ist mitbestimmungspflichtig; neue Chancen für Personalräte: Heft 9/2018 , S. 32 ff.

„Keine Kür, sondern Pflicht“   Die Teilnahme an der Personalratssitzung: Heft 5/2018 , S. 16 ff.

„Personalräte sind keine Geheimräte“ Zur Schweigepflicht von PR-Mitgliedern: Heft 5/2017 , S. 25 ff.

„Nur keine Panik bei einer Anfechtung!“ Wie geht es? Was ist zu tun?: Heft 3/2016 , S. 26 ff.

„Mitbestimmung beim Urlaub“ - Was kann der Personalrat für den Ausgleich zwischen den Wünschen der Beschäftigten tun?: Heft 4/2015 , S. 23 ff.

„Vom Umgang mit Beschwerden“ - Was ist bei von Beschäftigten „verlangter“ Vertraulichkeit?: Heft 7/2014, S. 12 ff.

„Mitbestimmung auch bei Verkürzung der Stufenlaufzeit“ - neues Handlungsfeld für Personalräte: 2013 S. 451 ff.

„Personalratstätigkeiten ‚contra‘ Dienstpflichten“ - was geht vor?: 2013 S. 150 ff.

„Das ferne, für Personalvertretungen fast unerreichbare Bundesverwaltungs­gericht“ Dessen Rechtsprechung zu Nichtzulassungsbeschwerden: Eine Hürde zu mehr Gerechtikeit?: 2013 S. 6 ff. 

„Der ordnungsgemäße Beschluss des Personalrates“ - Zahlreiche Formalien müssen eingehalten werden: 2012 S. 253 ff.

„BEM beim ‚fremden‘ Arbeitgeber“ - bei Abordnung, Gestellung, Leiharbeit und Zuweisung (JobCenter), sowie die Beteiligung der Personalräte: 2011 S. 360 ff.