Schwerbehinderung und Gleichstellung

Im Schwerbehindertenrecht geht es häufig um die Anerkennung der vorliegenden gesundheitsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen. Die Festlegung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen ist oft strittig. Wir vertreten Sie hier gegenüber dem Versorgungsamt. Außerdem vertreten wir Sie in Gleichstellungsverfahren gegenüber der Agentur für Arbeit. Ein weiterer Bereich des Schwerbehindertenrechts, in dem wir Sie vertreten, ist die Durchsetzung der vielfältigen im SGB IX aufgeführten Leistungen zur Teilhabe.