BAföG

Die Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende ist nicht in einem der Sozialgesetzbücher geregelt. Daraus ergibt sich z.B. die Besonderheit, dass gerichtliche Verfahren nicht vor dem Sozialgericht, sondern vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen werden. Dennoch entstehen in diesen Verfahren für die Kläger keine Gerichtskosten. Die Streitigkeiten rund um das BAföG sind vielfältig: Anspruchsklärung; Höhe der Leistungen; Weitergewährung der Leistungen bei Studiengangwechseln, Überschreitung der Regelstudienzeit; Rückzahlung der Leistungen.