Existenzsicherung

Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums soll durch die Leistungen nach dem SGB II (sogenanntes „Hartz IV) sowie nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sichergestellt werden. Wir vertreten Sie diesbezüglich in allen Angelegenheiten gegenüber dem JobCenter und dem Sozialamt. Hierbei ist u.a. seit Jahren die Frage umstritten, ob und in welchem Umfang EU-Bürger Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn sie in Deutschland wohnen und hier hilfebedürftig werden. Auf diesem Gebiet sind wir bereits seit langem tätig. Einen weiteren Schwerpunkt bietet die Durchsetzung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das für Asylbewerber und Ausländer mit Duldung, aber auch Ausländer mit verschiedenen Aufenthaltserlaubnissen gilt, und deren Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern soll.