Versammlungsfreiheit: Was bleibt davon in der Coronapandemie?
Bei der Coronapandemie kommt ein klassisches Grundrecht unter die Räder: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist weitgehend außer Kraft gesetzt. Die Verwaltungsgerichte bestätigen Untersagungsverfügungen der Behörden – auch bei kreativen Protestformen. Unsere Kollegin Rechtsanwältin Anna Gilsbach hat für das Anwaltsblatt die Entscheidungen der Versammlungsbehörden und Verwaltungsgerichte seit Ende März analysiert. Fazit: Von der Versammlungsfreiheit bleibt nicht viel.
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Update: Vor dem Bundesverfassungsgericht waren nun erste Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich (Pressemitteilung Nr. 25/2020 vom 16. April 2020; Beschluss vom 15. April 2020 - 1 BvR 828/20).