Verfassungsschutz muss Bericht 2017 korrigieren

Das Portal freie-radios.net wurde zu Unrecht im Hamburger VS-Bericht genannt.

Im Juli 2018 veröffentlichte der Hamburger Verfassungsschutz seinen Bericht für das Jahr 2017. In dem finden sich längere Passagen zu den Protesten gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg. Im Zusammenhang mit der „Welcome to Hell“-Demo behauptete der Verfassungsschutz, dass auf dem Portal freie-radios.net ein vertonter Aufruf zu der Demonstration veröffentlicht worden sei. Dazu wurden angebliche wörtliche Zitate aus dem Aufruf in der Passage in dem Verfassungsschutzbericht aufgeführt.

Tatsächlich bezog sich der vertonte Aufruf auf die Aktion „Block G20“, die an einem Tag später als die „Welcome to Hell“ stattfinden sollte. Auch waren die als „wörtlich“ gekennzeichneten Passagen aus dem Aufruf falsch.

Nach einem entsprechenden Aufforderungsschreiben des dka-Anwaltes Dr. Peer Stolle, der die Betreiber des Portals freie-radios.net vertritt, löschte der Hamburger Verfassungsschutz die entsprechende Passage und „bedankte“ sich für den entsprechenden Hinweis.

Eigentlich dürfen im Verfassungsschutzbericht nur diejenigen Gruppen und Institutionen genannt werden, die als verfassungsfeindlich bewertet werden. Die Namen und Bezeichnungen Dritter dürfen nur dann aufgeführt werden, wenn sie zur Berichterstattung „unerlässlich“ sind, weil potenziell alle, die in dem Bericht genannt werden, von dessen erheblichen Stigmatisierungswirkung mit betroffen sind. Dieser Grundsatz wurde im Fall von freie-radios.net verletzt.

Rechtsanwalt Dr. Stolle erklärt dazu: „Es gehört zu der unzulässigen, aber leider üblichen Praxis der Verfassungsschutzbehörden, in ihren Berichten mit Unwahrheiten zu arbeiten. Das muss und sollte man nicht hinnehmen.“

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