V-Mann bleibt bei seiner Aussage, er sei kein V-Mann gewesen.

Presseerklärung des Nebenklägervertreters Rechtsanwalt Peer Stolle vom 20. Mai 2015

Am heutigen Hauptverhandlungstag wurde erneut der Zeuge Marcel D. gehört. Er war in den Neunziger Jahren Sektionsleiter Thüringen von Blood&Honour Deutschland und bis 2000 V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes. Der Zeuge blieb bei seiner Aussage, dass er niemals mit dem Thüringer Verfassungsschutz kooperiert habe und niemals an diesen Informationen weitergegeben habe.

Zur Erinnerung. Der Zeuge war schon einmal geladen und hat da auch schon behauptet, er sei niemals V-Mann gewesen. Die Berichte darüber seien alle falsch. Daraufhin wurde auf Antrag der Nebenklage seine Vernehmung unterbrochen und zunächst der ehemalige Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes Wießner geladen. Dieser hatte dann in seiner Vernehmung bestätigt, dass Marcel D. V-Mann gewesen sei und er sich mit ihm als Vertreter für den eigentlichen V-Mann-Führers, Herrn Z., getroffen habe. Den Inhalt der Deckblattmeldungen, die u. a. Informationen zu Unterstützungsleistungen betrafen, hat der Zeuge damals ebenfalls bestätigt.

Mit dieser Aussage konfrontiert, blieb der ehemalige V-Mann auch heute bei seiner Aussage, er habe niemals Informationen an den Verfassungsschutz weiter gegeben. Vertreter der Nebenklage erklärten daraufhin, dass sie jetzt keine weiteren Fragen an den Zeugen hätten, da dieser offensichtlich die Unwahrheit sagt, und widersprachen seiner Entlassung. Im Anschluss wurde der Antrag gestellt, den ehemaligen V-Mann-Führer und Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes, Herrn Z., zu laden und ihn zu den Informationen, die dieser von dem V-Mann Marcel D. erhalten hat und zu seinen Erkenntnissen u. a. zu den Verbindungen des Angeklagten Ralf Wohlleben zu Blood&Honour, zu vernehmen. Dieser Antrag wird in den nächsten Tagen noch schriftlich untermauert werden.

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