Szeneanwalt Thomas Jauch musste heute vor dem OLG aussagen.
Pressemitteilung der Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle v. 8. Juli 2014
Szeneanwalt Thomas Jauch musste heute vor dem OLG aussagen.
Der (ehemalige) Anwalt aller Angeklagten und nahezu aller mutmaßlicher Unterstützer des NSU versucht sich in Schweigen zu hüllen. Ob er in die finanzielle Unterstützung des Trios eingebunden war, muss noch aufgeklärt werden.
Zunächst wurden am Vormittag zwei Zeugen vernommen, die Nachmieter des Wohnmobils gewesen sind, mit dem Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn gewesen sein und dort Michele Kiesewetter ermordet haben sollen. Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis wurde der Mietzeitraum von Uwe Böhnhardt telefonisch um einige Tage bis nach dem Tatzeitpunkt verlängert und das Wohnmobil verspätet abgegeben. Beide Zeugen konnten sich erinnern, dass das Wohnmobil nicht vertragsgemäß zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben wurde, sondern sie noch warten mussten; nach ihren Erinnerungen, weil es noch gereinigt werden musste.
Im Anschluss wurde eine Zeugin aus Eisenach vernommen. Sie ist Anwohnerin in dem Stadtteil von Eisenach, in dem am 4. November 2011 durch den Tod der beiden Uwes und dem Brand des Wohnmobils der NSU aufflog. Am darauffolgenden Tag habe sie eine Frau gesehen, die mit gesenktem, starren Blick auf der Straße gegangen ist, in der das Wohnmobil am Vortag stand. Sie habe Jeans und eine dunkle Jacke getragen. Sie sei ihr komisch vorgekommen und habe noch ihrem Freund auf die Frau aufmerksam gemacht. Nachdem sie gehört habe, das auch nach einer Frau gefahndet werde, habe sie sich bei der Polizei gemeldet und im Rahmen einer Lichtbildvorlage Beate Zschäpe als die Frau, die sie gesehen hatte, identifiziert.
Am Nachmittag wurde Rechtsanwalt Thomas Jauch aus Weißenfels vernommen. Nach Aktenkenntnissen und nach eigenen Angaben hat der Zeuge eine Vielzahl von Rechtsextremisten vertreten, u. a. Tino Brandt, Jan Werner, Thomas Starke, André Kapke, Torsten Heise, Sven Rosemann, das Braune Haus in Jena und die Angeklagten Holger G., Carsten Sch., André Eminger, Ralf Wohlleben und Beate Zschäpe. Er hat Rechtsschulungen für Szenemitglieder durchgeführt. Auf einem Grundstück in dem sachsen-anhaltinischen Ort Lützen, dessen Eigentümer er mal gewesen ist, fanden regelmäßig Rechtsrockkonzerte und rechte Veranstaltungen statt.
Auf die Frage, ob er Kontakt zu Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gehabt habe, bekundete der Zeuge zunächst, dass er außerhalb des Mandatsverhältnisses definitiv keine Kontakte zu Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gehabt habe und sich deshalb auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Berufsgeheimnisträger berufe. Auf Nachfragen der Nebenklage räumte er dann allerdings ein, dass die Drei mal zusammen bei ihn gewesen seien, dies habe aber nicht im Zusammenhang mit einem Mandatsverhältnis gestanden. Den offensichtlichen Widerspruch konnte oder wollte der Zeuge nicht aufklären. Am Ende erklärte er noch, dass er Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt vor 1997/1998 noch nicht kannte, danach offensichtlich schon. Im Januar 1998 sind die Drei abgetaucht.
Auf weitere Fragen der Nebenklage, die insbesondere die Nutzung seines Grundstückes in Lützen für Rechtsrockkonzerte und damit zusammenhängende Spendensammlungen für rechte Organisationen betrafen, äußerte der Zeuge zunächst, dass er Fragen der Nebenklage nicht beantworten werde, weil es kein unmittelbares Fragerecht der Nebenklage gebe und im Übrigen die Fragen als nicht als zur Sache gehörig ansehe. Erst als der Vorsitzende ihn auf seine Zeugenpflichten nochmals hinwies, beantwortete der Zeuge die Fragen, behauptete dabei aber immer wieder Erinnerungs- und Wissenslücken. Angeblich wusste er auch nicht, wer denn Nutzer seines Grundstückes war.
Bei der Befragung durch die Nebenklage erhielt der Zeuge auch immer wieder Unterstützung durch die Verteidigung und Wohlleben, die Fragen beanstandeten und/oder ein dem Zeugen zustehendes Aussageverweigerungsrecht behaupteten. Dies betraf insbesondere die Frage, ob der Zeuge eine Verpflichtungserklärung für einen Geheimdienst unterschrieben habe.