Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Ausschusses abgegeben

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Ausschusses abgegeben.

Zu dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur "Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Ausschusses" hat heute Rechtsanwalt Peer Stolle für den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein RAV e. V. eine Stellungnahme abgegeben. In dieser Stellungnahme wird der Gesetzentwurf als reine "Symbolpolitik" kritisiert.

Gegenstand des Referentenentwurfes sind sowohl Regelungen zur Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes und zur Lösung von Kompetenzkonflikten zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder als auch eine Änderung  des § 46 Abs. 2 StGB, wonach rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen sind. Damit sollen die Empfehlungen des NSU-Ausschusses für die Ebene der Bundesjustiz umgesetzt werden.

In der Stellungnahme wird kritisiert, dass der Umstand, dass sämtliche beteiligten Behörden konsequent nicht in  Richtung rechtsextremistischer, rassistischer Hintergrund ermittelt haben, seine Ursache nicht in Kompetenzfragen, die durch eine Zuständigkeitsregelung für den Generalbundesanwalt behoben werden könnten, hat, sondern in der permanenten Unterbewertung der rechtsextremistischen Szene, der von ihr vertretenen (terroristischen) Konzepte und der von der Szene ausgehenden Gefahren. Des Weiteren handelt es sich bei dem Vorschlag, den § 46 StGB als zentrale Strafzumessungsvorschrift zu ändern, um reine Symbolpolitik. Weder führen Strafverschärfungen dazu, dass weniger rassistisch motvierte Straftaten begangen bzw. mehr aufgeklärt werden, noch wird der Terminus "sonstige menschenverachtende Ziele" dem Problem gerecht.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

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