Rechtsgutachten zu Verbandsklagen vorgelegt

Unsere Kollegen Rechtsanwalt Baunack und Rechtsanwalt Hothneier haben im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes gutachterlich geprüft, ob der Bundesgesetzgeber ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften und Berufsverbände in Besoldungsangelegenheiten der Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen einführen darf. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Einführung eines solchen Verbandsklagerechts rechtlich zulässig und zur Entlastung der Beschäftigten, Verwaltungen und Gerichte auch geboten ist. Die Einführung eines gewerkschaftlichen Verbandsklagerechts in Besoldungsstreitigkeiten würde den Rechtsschutz der Beschäftigten effektivieren und gleichzeitig dazu führen, dass ein Großteil der Verfahren entbehrlich werden würden. Das Rechtsgutachten ist auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes hier zur Verfügung gestellt: https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++312eb8f8-81fa-11ee-9a83-001a4a160123

Zurück