Rechtsanwälte Sturm, Stahl und Heer beantragen ihre Entpflichtung als Verteidiger von Zschäpe – halbherzig begründet, scheitert der Antrag erwartungsgemäß

Presseerklärung des Nebenklagevertreters Rechtsanwalt Sebastian Scharmer vom 20.07.2015

 

Rechtsanwälte Sturm, Stahl und Heer beantragen ihre Entpflichtung als Verteidiger von Zschäpe – halbherzig begründet, scheitert der Antrag erwartungsgemäß

 

Eigentlich sollte heute morgen die Vernehmung von Kay S. fortgesetzt werden, dem Jugendfreund von Zschäpe, der durchaus glaubhafte belastende Angaben auf Befragung des Gerichts gemacht hatte. Heute wäre die Verteidigung Zschäpe an der Reihe gewesen, den Zeugen zu vernehmen – aber ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm wollen – oder können – nicht mehr. Zunächst nur mündlich erklärt Rechtsanwalt Heer, dass er nach reichlicher Überlegung zu dem Schluss gekommen sei, dass er die Verteidigung „unter den gegenwärtigen Bedingungen“ nicht mehr für möglich halten würde. Sturm und Stahl schließen sich an. Es würden „wichtige Gründe“ „in meiner Person“ vorliegen, die eine Entpflichtung notwendig machen würden, versichern die beiden anwaltlich. Welche das sein sollen, sagen Sie nicht und berufen sich alle drei auf die anwaltliche Schweigepflicht. Rechtsanwalt Heer merkt noch an, dass er den Vorsitzenden Götzl „mehrfach davor gewarnt“ habe, dass solche Bedingungen eintreten würden. Diese Warnungen hätte er aber „in den Wind geschlagen“. Auf mehrfache Nachfrage des Vorsitzenden, was Heer denn damit meine, entgegnete er immer wieder, dass nun alles gesagt sei. Götzl wies daraufhin, dass Heer ausweiche und der Verteidiger jedenfalls was angebliche Äußerungen von Richtern betreffe, nicht schweigeverpflichtet sei.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

„Sturm, Stahl und Heer sind durchaus erfahrene Strafverteidiger. Sie wissen sehr wohl, dass ein solcher Antrag, so wie er gestellt ist, keine Aussicht auf Erfolg hat. Die anwaltliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut und darf natürlich nicht gebrochen werden. Aber, wenn sie schon meinen, dass die bisherige Rechtsprechung falsch sei und ihre Entpflichtung gegen alle bislang ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen trotzdem erfolgen soll, dann müssen sie sich die Mühe machen, sich damit überhaupt rechtlich auseinanderzusetzen. Die Anträge sind halbherzig begründet. Sie sind – zumindest in dieser Form - für die Begründung einer später möglichen Revision untauglich und dienen offensichtlich vor allem dem Versuch der Anwälte, für das weitere Verfahren und die zu erwartende Verurteilung von Zschäpe nicht ihre Verteidigungsstrategie, sondern das gestörte Verhältnis verantwortlich machen zu können.“

So kam es dann auch, dass am Nachmittag die Verfügung des Vorsitzenden bekannt gegeben wurde, mit der die Anträge abgelehnt wurden.

Im Anschluss wurde noch kurz die Vernehmung von Kay S. fortgesetzt. Er wird erneut geladen werden.

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