Prozess wegen Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft beginnt vor dem Landgericht Rostock

Am 12. Oktober 2014 wurde auf die Flüchtlingsunterkunft in Groß Lüsewitz in der Nähe von Rostock ein Brandanschlag mit zwei Molotow-Cocktails verübt. Jetzt, am 4. Februar 2016, beginnt der Prozess vor dem Landgericht Rostock gegen zwei Angekagte, denen von der Staatsanwaltschaft versuchter Mord und versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen wird.

Zur Tatzeit gegen 00:40 Uhr schliefen die BewohnerInnen des Hauses. Nur durch Glück durchschlugen die Brandsätze nicht die Fenster, so dass das Gebäude nicht in Brand geriet und alle BewohnerInnen unverletzt blieben. Die Angeklagten wurden erst nach langwierigen Ermittlungen Ende August 2015 festgenommen und sitzen seitdem in U-Haft. Die bisherigen Ermittlungen haben eine rassistische und rechtsextremistische Einstellung der Angeklagten nachgezeichnet.

Der Prozess vor dem Landgericht Rostock, für den bislang vier Hauptverhandlungstage angesetzt worden sind, ist das erste Gerichtsverfahren, das sich mit der Anschlagswelle gegen Flüchtlingsunterkünfte in den letzten zwei Jahren beschäftigen wird.

Rechtsanwalt Dr. Stolle vertritt einen der der Bewohner der Flüchtlingsunterkunft als Nebenkläger.

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