Persönliche Termine bei Anwält*innen weiterhin möglich

Angesichts der sich schnell verändernden Lage möchten wir darauf hinweisen, dass die persönliche Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei dka Rechtsanwälte Fachanwälte weiterhin möglich ist (Stand 23.03.2020).

Die gestern, am 22.03.2020, verabschiedete zweite Änderung der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin sieht eine weitgehende Kontaktbeschränkung vor. Nach § 14 Abs. 3 Buchstabe n) gehört jedoch zu den Gründen, die das Verlassen der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nach den Bestimmungen dieser Verordnung erlauben, unter anderem "n) die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Rechtsantragsstellen, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren."

In allen Fällen, in denen ein persönlicher Termin nicht unbedingt erforderlich ist, bieten wir verstärkt sichere Videoberatung und telefonische Beratung an. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte vorzugsweise telefonisch unter 030 446792-0 oder per E-Mail.

Zurück