Neue Artikel: Verschlechterung des Arbeitsvertrages durch Tarifvertrag, Zulässigkeit von Streikbruchprämien

Können bei einem Betriebsübergang die beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auch durch schlechtere Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen des neuen Arbeitgebers abgelöst werden? Diese Frage untersucht dka Rechtsanwältin Dr. Laura Krüger ausführlich in ihrem Artikel „Verschlechterungsverbot bei der Ablösung durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gemäß § 613a Abs. 1 S. 3 BGB im Falle eines Betriebsübergangs?“, der vor Kurzem in der Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht erschienen ist (ZESAR 2019, Heft 11+12, S. 475-479).

In der Zeitschrift Arbeit und Recht setzt sich dka Rechtsanwalt Dr. Raphaël Callsen kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Streikbruchprämien (BAG vom 14.08.2018 - 1 AZR 287/17) auseinander und zeigt auf, dass die Position des BAG in verfassungs- und völkerrechtlicher Hinsicht nicht überzeugen kann (AuR 2020, Heft 1, S. 4-6).

Wir wünschen eine anregende Lektüre!

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