Kündigung von Windkraft-Betriebsrat abgewiesen

Das Arbeitsgericht Magdeburg hat am Mittwoch, den 11. Februar 2015, entschieden, die auf die Amtsenthebung und Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Nils-Holger Böttger gerichteten Anträge der Enercon-Tochterfirma WEA Service Ost GmbH abzuweisen.

Der von den Kanzleien DKA Rechtsanwälte und Garweg, Malottke, Pfeiffenberger vertretene Betriebsrat war ins Visier des Arbeitgebers geraten, weil sich das Gremium für die Rechte der im Unternehmen beschäftigten Leiharbeitnehmer eingesetzt hatte. Nachdem der Betriebsratsvorsitzende im vergangenen Mai die Geschäftspraktiken der wichtigsten Leiharbeitsfirmen in einer Rundmail an die ganze Belegschaft offen kritisiert hatte, beantragte das Unternehmen sofort seine Kündigung.

„Mit seiner Entscheidung hat das Arbeitsgericht nun eindeutig klargestellt, dass Arbeitgeber die Meinungsfreiheit zu achten haben. Maulkörbe gegen kritische Betriebsräte sind eindeutig rechtswidrig“, erklärt Daniel Weidmann, Rechtsanwalt des Betriebsrats.

Auch Betriebsratsvorsitzender Nils-Holger Böttger ist zufrieden: „Jetzt haben wir es endlich schriftlich, dass die deutschen Gesetze auch in der Windkraftbranche gelten. Auch die Rechte der Leih-Kollegen bei Enercon sind heute gestärkt worden“.

 

Arbeitsgericht Magdeburg, Beschluss vom 11.02.2015 - 7 BV 67/14

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