„Interessiert's mich, wen der heute wieder niedergemetzelt hat?“ - immer weitere offene Fragen zur Rolle von Andreas Temme und des Verfassungsschutzes in Hessen.
Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Dr. Peer Stolle vom 30.06.2015
„Interessiert's mich, wen der heute wieder niedergemetzelt hat?“ - immer weitere offene Fragen zur Rolle von Andreas Temme und des Verfassungsschutzes in Hessen.
Vor dem heutigen Hauptverhandlungstag wurde bekannt, dass der Senat erwägt, Zschäpe einen vierten Pflichtverteidiger beizuordnen. Es soll sich dabei um den bislang wenig bekannten und erst seit ca. 3 Jahren zugelassenen Münchener Rechtsanwalt Matthias Grasel handeln.
Der Tag begann mit einem von Zschäpe selbst gestellten Antrag, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, bis über die Beiordnung von RA Grasel entschieden ist. Ihr bisheriges Pflichtverteidigertrio verhielt sich dazu nicht. Der Antrag war nicht weiter begründet und wurde abgelehnt, weil das Gericht meint, dass Zschäpe auch aktuell ausreichend verteidigt sei.
Danach wurde zunächst die Vernehmung von Alexander H., einem alten Schulfreund von Mundlos, fortgesetzt. Er war bereits zwei Tage lang vom Gericht und der Verteidigung vernommen worden. Auf unsere Befragung heute wurde deutlich, dass Mundlos bereits vor Enttarnung von Tino Brandt als V-Mann darüber sprach, dass er denke, dass dieser als Spitzel arbeite. Zudem erzählte Mundlos dem H., dass er selbst während seiner Armeezeit mehrfach – nicht nur einmal - von einer Verfassungsschutzbehörde angesprochen wurde – mutmaßlich vom MAD. Der MAD bestreitet das bis heute und redet allein von einer einzigen (erfolglosen) Ansprache.
Zudem gab der Zeuge an, dass Mundlos ihm von einem Mord an einem V-Mann und dessen Bruder in Dresden berichtete. Es dürfte sich dabei um den bis heute unaufgeklärten Mord an den Brüdern Silbermann im November 1995 handeln. Hierzu wurde auch ein Zeitungsartikel in der von Mundlos mitgenutzten Garage aufgefunden, der von einem möglichen Rachemord an einem Spitzel aus der rechtsextremistischen Szene sprach. Ob Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe oder weitere in der rechten Szene Jenas aktive Personen in die Tat verwickelt waren bzw. zumindest nähere Umstände kannten, konnte der Zeuge nicht sagen. Ob dazu noch Ermittlungen andauern, ist ebenfalls nicht bekannt. Aufgrund der bekannten sehr engen Beziehungen des Trios in die sächsische Naziszene, insbesondere in das dortige Blood & Honour Netzwerk, wäre es jedenfalls nicht fern liegend, wenn Mundlos Details über den Doppelmord wusste.
Es folgte die Vernehmung der Ehefrau des hessischen Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme. Sie sagte, dass ihr Mann ihr erzählt hätte, dass er von einem Schuss oder von einer verletzen oder toten Person nichts mitbekommen habe. Ob er eine Plastiktüte dabei gehabt habe, wisse Sie angeblich nicht. Ihr wurde dann ein Telefonat von ihr mit ihrer Schwester vorgehalten. Sie sprach darin davon, dass sie sich frage, was ihr Mann in Kassel Nord in so einer „Assibude“ von so einem „Dreckstürken“ gesucht habe. „Interessiert's mich, wen der heute wieder niedergemetzelt hat?“, fragt sie ihre Schwester. Beide lachen. Ihr Mann habe ihr auch erzählt, dass er vor dem Tattag bereits in dem Internetcafé von Halit Yozgat gewesen sei. Zu Hause habe er auch einen Laptop mit Internetanschluss besessen und genutzt. Ins Internetcafé sei er – so die Zeugin – nach seinen Angaben dienstlich gegangen. Sie sei immer davon überzeugt gewesen, dass ihr Mann den Mord nicht begangen hat. Tatsächlich gefragt, ob er etwas damit zu tun hat, habe sie ihn nicht.
Abschließend wurde erneut Andreas Temme selbst vernommen. Er stritt erneut alle Kenntnisse von der Tat ab. Eine Plastiktüte habe er nicht dabei gehabt. Die Telefonate mit dem Geheimschutzbeauftragten habe er angeblich ganz anders verstanden und gar nicht mehr so präsent in Erinnerung gehabt. Auf konkrete Nachfragen verstrickte sich der Zeuge wiederum in Widersprüche und konnte auch die Widersprüche zu den Inhalten der festgehaltenen Telefonate und der Aussage seiner Frau nicht auflösen.