Die Vernehmung von André K. wird fortgesetzt: frech und mit vorgeschobenen Erinnerungslücken bestückt, schaffte K. es dennoch nicht, die Angeklagten zu entlasten.

Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 20.03.2014

Die Vernehmung von André K. wird fortgesetzt: frech und mit vorgeschobenen Erinnerungslücken bestückt, schaffte K. es dennoch nicht, die Angeklagten zu entlasten.

Die Vernehmung von André K. wurde heute fortgesetzt. Zunächst wurde das so genannte „Pogromoly Spiel“ in Augenschein genommen und durch den Zeugen identifiziert. Auf mehrere konkrte Fragen des Gerichts kam immer wieder die Antwort: „Das kann ich ihnen beim besten Willen nicht sagen. Keine Ahnung.“ Jana J. sei eine „sehr sehr gute Freundin“ von ihm. Er habe sie circa 1997 kennengelernt. Als sie ca. 2000 nach Berlin gezogen ist, sei der Kontakt abgeflacht. Menschlich sei sie aber schon noch da. Mit ihr habe er auch Veranstaltungen besucht. Über das untergetauchte Trio habe er nie detailliert mit seiner besten Freundin gesprochen. Wer, welchen Anteil an der „Geburtstagszeitung“ mit rassistischen und antisemitischen Inhalten hatte, könne er nicht sagen. Die Fotos werden von Wohlleben stammen.

Holger G. habe er über die Jahre mal bei Konzerten und Veranstaltungen gesehen. Carsten S. habe er in Jena so 1-2 mal pro Woche gesehen und sei ihm freundschaftlich verbunden gewesen. Von Tino Brandt initiert habe Carsten S. auch verschiedene Aufgaben bei der JN übernommen. Nachdem er in den Ruhrpott gezogen sei, habe er ihn nur noch wenige Male in Jena getroffen und ganz normal mit ihm gesprochen. Carsten S. sei relativ vernünftig, das sei gut für das Image der Szene gewesen, weniger Subkultur. Er habe auch die junge Szene aufgebaut. Irgendwann sei raus gekommen, dass Carsten S. homosexuell sei. Deswegen habe Jana J. Auch dazu geraten, dass er sich anderweitig orientiert, weil er sich in der Naziszene ansonsten ja permanent selbst verleugnen müßte.

Die etablierten Systemmedien hätten sie permanent zu Unrecht verdächtigt. Es habe auch von Linken gefälschte Fahndungsplakate gehabt. Das spiele alles in die Gesamtsituation mit rein. Die Bezüge zum Nationalsozialismus seien eine gesteigerte Form der Provokation gewesen. Er habe mit Wohlleben zusammen auch das so genannte „Fest der Völker“ organisiert. Da hätten auch Szenebands, wie „Zensiert“ aus der Schweiz, gespielt. Auch mit der Band „Block 11“ aus Italien, die sich nach dem Todestrakt im KZ Auschwitz-Birkenau benannt hat, hatte er Kontakt. Diese Feste hatte er mit Wohlleben organisiert. Der habe sich vor allem um Redner, wie etwa einen neofaschistischen Rumänen, einen Redner der faschistischen Partei „goldene Morgenröte“ aus Griechenland oder der niederländischen Nationalisten, gekümmert.

Zwischenzeitlich mischte sich immer wieder der Zeugenbeistand Rechtsanwalt Waldschmidt, selbst NPD-Funktionär aus Hessen, ein. Er meinte die Fragen nach der politischen Einstellung von André K und Wohlleben seien unzulässig, weil sie „Szenevoyeurismus“ darstellen würden. Der Vorsitzende bestätigte die Frage. Die von der Verteidigung beanstandete Frage wurde dann auch vom Senat bestätigt. Zahlreiche Bands aus der „Blood & Honour“- und „Hammerskin“-Szene wurden dem Zeugen vorgehalten. Angeblich wisse er nichts von einem Bezug der Gruppen in diese Szene. Mit Wohlleben habe er schon länger zusammen Konzerte organisiert. Ob Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt dabei auch aktiv waren, wisse er nicht mehr. Der Thüringer Heimatschutz sei in die Organisation der Konzerte eingebunden gewesen.

Der Name „Thüringer Heimatschutz“ sei bei einem Umtrunk entstanden. Auf Vorhalt eines Interviews von Tino Brandt meinte der Zeuge, dass es nicht stimmen würde, dass der Name „Thüringer Heimatschutz“ ernst gemeint wäre und das Programm bestimmt habe. Brandt habe nach seiner Aussage „Interviewverbot“ bekommen. Man habe eher das Vorbild des „germanischen Freiheitskampfes“ gehabt und auch entsprechende Zitate auf einem Banner getragen. Man war der Auffassung, dass „der Feind“ innen stehen würde.

Er habe für die Kameradschaft Jena ein Postfach unterhalten, was auch als Kontaktadresse angegeben worden sei. Auch auf konkreten Vorhalt wollte sich der Zeuge nicht an eine Zeitung der „KSJ“ (Kameradschaft Jena) einnern, auch wenn sein Name, sein Postfach und eine Handynummer der Kameradschaft auf einer entsprechenden Ankündigung für die Zeitung ausdrücklich erwähnt werden.

Die Vernehmung zog sich weiter den gesamten nachmittag mit Anworten, wie „Das weiß ich jetzt wirklich nicht mehr“ oder „Das kann ich ihnen nun wirklich nicht sagen“.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

“Auffällig ist dass André K. sich an Dinge, die inzwischen entarnte V-Leute betrifft, gut erinnern konnte, aber immer dann, wenn es um ideologische oder strukturelle Fragen ging, sich in Erinnerungslücken flüchtete. Allerdings entlarvte der Zeuge auf konkrete Vorhalte oder wenn er sich provoziert fühlte die menschenverachtende, rassistische und gewaltbereite ideologische Ausrichtung der Szene um den Thüringer Heimatschutz, aus der auch die Angeklagten Zschäpe, Wohlleben, Holger G. und Carsten S. stammen. Die Aussage ist insoweit im Sinne der Anklage belastend, obgleich André K. alles versuchte, entlastend insbesondere für Wohlleben zu wirken, den er auch als „Friedenstaube“ bezeichnete, obgleich er noch bis mindestens 2006 mit ihm Konzerte der gesamten neofaschistischen Szene Europas veranstaltet hat.“

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