Der hessische Verfassungsschutz hat Bezüge des Mordes an Halit Yozgat in die rechte Szene bereits 2006 untersucht.

Der hessische Verfassungsschutz hat Bezüge des Mordes an Halit Yozgat in die rechte Szene bereits 2006 untersucht.

Am morgen vernahmen wir zunächst einen Beamten aus Hessen, der die Tatortrekonstruktion im Mordfall von Halit Yozgat vorgenommen hatte. Dazu hatte er ein entsprechendes Video zur Dokumentation erstellt. Es zeigt Andreas T., wie er vom Internetplatz aufsteht, in den Bereich des Verkaufstresens geht, sich draussen und im hinteren Raum umschaut, dann Geld auf den Tresen legt und den Laden verlässt. Das dauerte ca. 1 Minute und 30 Sekunden. Auffällig ist, dass T. sich zwar überall im Geschäft umsachut, nur nicht hinter die Ladentheke schau - dort, wo man für gewöhnlich den Ladenbesitzer erwarten würde.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

“Der Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas T. ist sehr groß, über 1,90 m. Nach dem Video muss er zumindest als er Geld auf den Tresen gelegt hat, auch darüber geschaut haben. Dort hätte er Halit Yozgat liegen sehen müssen. Genau das bestreteit T. jedoch, was nach dem Video noch weniger glaubhaft ist, als vorher ohnehin schon.“

Im Anschluss wurde ein Neurologe und Psychiater aus Baden-Württemberg als Sachverständiger gehört. Er hatte Martin A. untersucht., den Kollegen von Michéle Kiesewetter, der einen Kopfschuss überlebt hatte. Dieser hatte auch zum Tattag bei ihm Angaben gemacht. Er habe noch verschwommen zwei Personen in Erinnerung, die sich von hinten dem Auto genährt hätten. Ob er sich an das Aussehen der Personen unter Hypnose wirklich erinnere oder nur versuche eine Gedächtnislücke zu schließen, wisse Martin A. nicht genau. Der Sachverständige führte aus, dass aus neurologischer Sicht klar sei, dass aufgrund der schweren Hirnverletzungen, die Aussagen von Martin A. zum unmittelbaren Tatgeschehen „nicht verwertbar“ seien. Eine eigentliche Erinnerung zum Tatgeschehen sei nicht vorhanden.

Am Nachmittag wurde Jutta E., eine Mitarbeiterin des Landesamtes für Verfassungsschutzeses Hessen, vernommen. Sie war 2006 Kollegin von Andreas T. Sie könne sich noch gut an den Freitag nach dem 06.04.2013 erinnern. Da hatte T. Urlaub. Am Montag sollte sie T. zum Staatsschutz-kommisariat der Polizei Hessen, schicken, um zu klären, was es mit der Sache auf sich hat. Es stand ja irgendwie in der Zeitung, das da was im „islamistischen Bereich“ wäre, da wollten sie fragen, ob es einen Tatzusammenhang gibt. Es sei ja ein „türkischer Mitbewohner“ von Kassel gewesen. Es sei ja in der Zeitung und im Fersehen gewesen, deswegen hatten sie Nachfragen. Andreas T. hat den Auftrag zur Recherche beim Staatsschutz von ihr unbeeindruckt entgegengenommen. T. hatte wohl schon aus den Medien von der Sache gehört. Er sagte, es könne sich um einen „bundesweiten Reihenmord“ handeln. T. habe gesagt, er habe das irgendwo gelesen oder gehört. Er habe nicht gesagt, dass er den Tatort jemals besucht hatte. Sie habe sich mit Andreas T. spekulativ über die Tathintergründe unterhalten. Es könne sich um eine Tat aus dem Drogenmilieu handeln. Das habe ja auch in den Medien so gestanden. Gleich am Montag Vormittag hat sie ihm den Auftrag erteilt, die Sache mit dem polizeilichen Staatsschutz abzuklären.

Kurz nach der vorläufigen Festnahme von Andreas T. gab es die Anfrage, ob ein „Gespräch“, keine Vernehmung seitens der Polizei stattfinden könne. Dort habe sie berichtet, dass sie Andreas T. zu den Hintergründen des Mordes befragen sollte, bzw. um Recherchen beim Staatsschutz bitten solle. Andreas T. habe, anders als im Vermerk über das Geschpräch festgehalten, nichts darüber gesagt, ob er schon mal in dem Internetcafé war. Allerdings stimme, dass er angeben hatte, dass die Sache „keinen lokalen Bezug“ habe, weil es sich um eine bundesweite Mordserie handele.

Recherchen in Internetcafés wären damals auch im Rahmen der Arbeit des Verfassungsschutzes möglich gewesen. Die Hölländische Straße, wo der Tatort war, sei von „vielen Ausländern“ besucht gewesen, deswegen sollte man sich da nicht so aufhalten. Das habe Sicherheitsgründe gehabt.

Sie habe von der Vernehmung von Andreas T. Protokolle aus dem Internet ausgedruckt und die circa eine Woche vor diesem Termin auch gelesen. Sie hat dann zusammen mit einem Kollegen vom Verfassungsschutz überlegt, was die „Hintergründe“ der Ladung zur Hauptverhandlung seien. Sie hätten festgestellt, dass da ganz viele Lücken in dem Gedächtnis von Andreas T. gewesen seien. Die Aussage sei irgendwie nichts sagend gewesen und hätte ihr auch „nicht weitergeholfen“. Sie habe das Protokoll aber nicht komplett gelesen. Mit der Mordserie waren sie beim Verfassungsschutz nicht befasst.

Sie habe auch einmal Benjamin G., einen von T. geführten V-Mann, dazu befragt, ob er etwas über das Verhalten von Andreas T. und sein letztes Treffen mit ihm wisse. Andere V-Leute wurden nicht befragt. G. sei der einzige V-Mann von Andreas T. aus der rechten Szene gewesen. Warum die anderen V-Leute aus dem „islamistischen Bereich“ nicht befragt wurden, wisse sie nicht. G.'s Angaben wären lückenhaft gewesen.

Zurück