Besserer Schutz bei Betriebsratsgründung, einfacheres Wahlverfahren

Öffentliche Anhörung „Betriebsratswahlen“: Am 25.06.2018 wird unser Kanzleipartner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Kummert als Sachverständiger im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages angehört.

Er spricht sich für eine echte Vereinfachung des Wahlverfahrens und eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes für die Initiatoren von Betriebsratsgründungswahlen aus. Seine Stellungnahme und Vorschläge sind im Einzelnen in der Ausschussdrucksache 19(11)84 ab Seite 35 nachzulesen.

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