dka News

Corona-Virus: Auch Beratung per Video und Telefon ++ Arbeitsrechtliche Auswirkungen

In den letzten Tagen erreichen uns zahlreiche Anfragen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Pandemie. Wir haben, wie viele andere auch, organisatorische Maßnahmen getroffen, um unseren Mandantinnen und Mandanten in dieser Krisensituation eine bestmögliche Beratung zu bieten und gleichzeitig unseren Kanzleibetrieb zuverlässig aufrecht zu erhalten.

Um Risiken zu minimieren, bieten wir ab sofort für unsere Mandanten auch (Erst-)Beratungen per Video und per Telefon an. Unterlagen können auch elektronisch übermittelt werden. Vereinbaren Sie gerne Ihren Termin für eine Videoberatung oder telefonische Beratung. Notwendige persönliche Beratungen finden aber ebenfalls weiterhin statt.

Fristen müssen eingehalten werden - Hilfe für Betriebsräte/Personalräte und Beschäftigte - Zusammenstellung wichtiger Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen 

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dka feiert 6-jähriges Jubiläum

Wir haben am Freitag, den 21.02.2020, unser 6-jähriges Bestehen gefeiert!

Begonnen hat unsere Feier mit einer fachlichen Diskussionsrunde zum Thema „Der Kampf ums Recht und seine aktuellen Herausforderungen – Anwaltliches Handeln und gesellschaftliche Wirklichkeiten“. Es folgte ein Panel zu „Rechten Tendenzen in Justiz und Verwaltung – neue Herausforderung für die Anwaltschaft?“.

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Neuerscheinung: Kommentar zum Kündigungsschutzrecht

Im Bund-Verlag ist die 11. Auflage des von Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Prof. Dr. Olaf Deinert, und Vorsitzendem Richter am BAG Dr. Bertram Zwanziger herausgegebenen Kommentars zum Kündigungsschutzrecht erschienen.

dka Rechtsanwalt Dr. Raphaël Callsen kommentiert dort die arbeitsrechtlichen Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die §§ 4-12, 14, 16, 17-26 Kündigungsschutzgesetz (Kündigungsschutzverfahren, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Abfindung; Massenentlassungsrecht; Geltungsbereich), die §§ 615, 621, 622, 624 BGB (Annahmeverzug, Kündigungsfristen) sowie das Bundesurlaubsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz.

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Neue Artikel: Verschlechterung des Arbeitsvertrages durch Tarifvertrag, Zulässigkeit von Streikbruchprämien

Können bei einem Betriebsübergang die beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auch durch schlechtere Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen des neuen Arbeitgebers abgelöst werden? Diese Frage untersucht dka Rechtsanwältin Dr. Laura Krüger ausführlich in ihrem Artikel „Verschlechterungsverbot bei der Ablösung durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gemäß § 613a Abs. 1 S. 3 BGB im Falle eines Betriebsübergangs?“, der vor Kurzem in der Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht erschienen ist (ZESAR 2019, Heft 11+12, S. 475-479).

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Berliner Polizei erkennt an: Einsatz von Zivilpolizist*innen auf der #unteilbar-Demo 2018 war rechtswidrig

Die Berliner Polizei hat mit Schreiben vom 05.12.2019 anerkannt, dass der Einsatz von sogenannten Tatbeobachter*innen bei der #unteilbar-Demo am 13.10.2018 rechtswidrig war. Das #unteilbar-Bündnis, das unter anderem von dka-Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle vertreten wird, hatte hiergegen geklagt, nachdem der Einsatz der Zivilpolizist*innen bekannt geworden war.

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