dka News

Dienstzeiten als Abteilungsleiter:in bei einem Ministerium der ehemaligen DDR stehen der Anerkennung von Dienstzeiten vor dem 3.10.1990 nicht in jedem Fall entgegen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Urteil vom 12.12.2022 – VG 2 K 2021/20 – zutreffend erkannt, dass Dienstleistungen als Abteilungsleiter*in in einem Ministerium der ehemaligen DDR nicht in jedem Fall dazu führen, dass Dienstzeiten vor dem 3.10.1990 bei der Festsetzung des Ruhegehalts außer Betracht bleiben müssen.

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Gamze Kubașik äußert sich zu den veröffentlichten Berichten des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz

Gamze Kubașik, die Tochter des vom NSU ermordeten Mehmet Kubașik gibt folgende Erklärung zu den von „ZDF Magazin Royale“ und „Frag den Staat“ veröffentlichten Berichten des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz ab:

„Danke Jan Böhmermann! Danke an „Frag den Staat“! Vor allem aber danke an die Menschen, die diesen Bericht weitergegeben haben, damit er veröffentlicht werden kann!

 

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Anzeige gegen Polizeibeamten unter anderen wegen Falschaussage gestellt

Am 6. Juni 2021 fand am Rande von Berlin eine Kundgebung gegen den dort stattfindenden AfD-Parteitag statt. Die Situation war entspannt und friedlich, bis die Polizei anfing, gegen die Teilnehmer*innen der Kundgebung wegen angeblicher Beleidigungen eines Politikers vorzugehen. Dabei betraten Einsatzkräfte mehrmals das Kundgebungsgelände, schubsten und schlugen die Teilnehmer*innen und nahm mehrere von ihnen fest.

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Wir suchen Dich zur Verstärkung unseres Teams im Arbeitsrecht!

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit (37 Std.) für unseren Bereich „Arbeitsrecht“.

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Die Anordnung von Betriebsurlaub unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach dem Berliner PersVG

Das BVerwG hat mit Beschluss vom 9. August 2022 – BVerwG 5 P 14.21 - in einem das Berliner Personalvertretungsrecht betreffenden Beschluss festgestellt, dass die Anordnung von Betriebsurlaub in einer Dienststelle dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats unterliegt. Die Dienststelle war davon ausgegangen, dass die Anordnung eines Betriebsurlaubs mitbestimmungsfrei sei und zur Begründung darauf verwiesen, dass die Anordnung von Betriebsurlaub nach der Rechtsprechung des BAG zum BetrVG ein mitbestimmungspflichtiger Urlaubsgrundsatz sei, das PersVG Berlin jedoch Urlaubsgrundsätze nicht dem Mitbestimmungsrecht unterwerfe, sondern nur den konkreten Urlaubsplan. Der Personalrat leitete ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren ein, blieb jedoch vor dem VG Berlin erfolglos. Das OVG Berlin-Brandenburg hingegen anerkannte ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats. Dem folgte auch das BVerwG in seinem aktuellen Beschluss. Unser Kollege Rechtsanwalt Sebastian Baunack, der den Personalrat in allen drei Instanz vertrat, begrüßt diesen Beschluss: „Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Urlaubsplanung sorgt für einen gerechten Ausgleich der Beschäftigten und der Dienststelle. Es ist sehr wichtig, dass dieses Verfahren nun auch bei der Anordnung von Betriebsurlauben durchgeführt werden wird.“

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