Ziviler Ungehorsam oder Straftat?

Zu der rechtlichen Problematik von Blockaden von Naziaufmärschen

Die juristische Behandlung von Blockaden von Aufmärschen von Neonazis ist umstritten. Während einige Staatsanwaltschaften diese Form des Protestes als grobe Störung einer Versammlung gem. § 27 VersammlG verfolgen, sehen andere Strafverfolgungsbehörden dagegen keine strafrechtliche Relevanz. Auch in der Öffentlichkeit wird dieses Thema immer wieder diskutiert.

In der in der heutigen Ausage des "Neuen Deutschland" erschienenen Kolumne setzt sich Rechtsanwalt Stolle mit den versammlungsrechtlichen, strafrechtlichen und verfassungsrechtlichen Konstellationen auseinander. Den Betrag finden Sie hier.

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