Waffenlieferant Andreas M. aus der Schweiz rächt sich durch falsche Belastung seiner Ex-Freundin

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle

vom 13. November 2014

 

Waffenlieferant Andreas M. aus der Schweiz rächt sich durch falsche Belastung seiner Ex-Freundin

 

Sitta I. war heute die einzige geladene Zeugin. Ihre Vernehmung wurde bereits einmal unterbrochen und nun fortgesetzt, weil die Bundesanwaltschaft eine neuere Vernehmung nicht zu den Verfahrensakten gereicht hatte. Sitta I. ist die Ex-Freundin von Andreas M. aus der Schweiz. M. hatte seine Zeugenvernehmung in München verweigert, selbst dann als ihm freies Geleit und und ein Zeugenbeistand angeboten wurde. Bei seiner Vernehmung in der Schweiz hatte er alles abgestritten, sich jedoch danach inoffiziell an einen Nebenklagevertreter gewandt und seine Ex-Freundin und einen damaligen Nebenbuhler als vermeintliche Waffenlieferanten belastet. Sitta I. widersprach dem glaubhaft.

 

M. hatte sich zuvor selbst in mehreren Vernehmungen widersprochen. Seine neuerliche inoffizielle Information stellte sich als erneutes Ablenkungsmanöver dar. Sie belegt aber grundsätzlich, dass M. etwas über die Waffenlieferung wusste. Der Weg ist ansonsten vom Waffengeschäft, über die Waffenbücher, die Waffenerwerbsscheine bis zur Übergabe an Enrico T. hin zum Szeneladen Madleys in Jena und dann über Carsten S., Wohlleben an das Trio gut belegt.

 

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