Versetzung bei BARMER gescheitert

Die Barmer GEK setzt derzeit ihr so genanntes Projekt aufbruch um. Im Rahmen dieses Projekts aufbruch strukturiert sie umfassend um und versetzt zahlreiche Arbeitnehmer an teilweise weit entfernte Arbeitsorte. So werden insbesondere in den Nebengebieten beschäftigte Arbeitnehmer über mehrere hundert Kilometer nach Schwäbisch Gmünd und Wuppertal versetzt. Dka Rechtsanwälte Fachanwälte haben im Auftrag einer solchen Arbeitnehmerin, die von Frankfurt/Oder nach Wuppertal versetzt werden sollte, nunmehr eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmerin bis zum Abschluss der Hauptsache weiter in Frankfurt/Oder einzusetzen. Es bleibt den übrigen Betroffenen zu raten, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

(ArbG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 30. März 2015, 2 Ga 3/15)

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