Urteil im Prozess wegen Übergriff auf Imbissbetreiber in Bernburg

Urteil im Prozess wegen Übergriff auf Imbissbetreiber in Bernburg

Das Landgericht Magdeburg hat am 2. Mai 2014 das Urteil gegen neun Angeklagte verkündet, die angeklagt waren, im September 2013 einen kurdisch-stämmigen Imbissbetreiber in Bernburg/ Sachsen-Anhalt fast zu Tode getreten zu haben. Der Imbissbetreiber wurde als Nebenkläger durch die Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Sönke Hilbrans vertreten. Die vier Haupttäter, denen das Landgericht die die lebensgefährlichen Kopfverletzungen und bis heute den geschädigten Gastwirt sehr belastenden Folgen letztlich zugeordnet hat, wurden zu Haftstafen zwischen fünf Jahren und acht Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der Vorsitzende sprach in der Urteilsverkündung von brutalen und menschenverachtenden Tatausführung. Auf Unverständnis bei Beobachtern stieß der Freispruch für die weiteren fünf Angeklagten, denen das Landgerichte trotz sehr konkreter Zeugenaussagen zu weiteren Angriffshandlungen, auch auf andere Geschädigte, jeweils keine konkreten Tat zuordnen zu können meinte. Auch die rechtliche Würdigung der lebensgefährlichen Angriffe bleibt hinter den rechtlichen Möglichkeiten zurück: Die Täter, denen das Landgericht eine Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene bescheinigte, hatten vor und während des Angriffs ausländerfeindliche Beleidigungen von sich gegeben. Weil das Landgericht aufgrund einer einzigen, vereinzelt gebliebenen Zeugenaussage nicht ausschließen mochte, dass der Geschädigte sich nach den ersten Beleidigungen mit einem Stock bewaffnet hatte, sah es Rassismus als tragendes Tatmotiv nicht als hinreichend sicher gegeben. Die Verurteilten hätten sonst wegen versuchten Mordes bestraft werden müssen.

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