Unwirksamkeit einer Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegen des höheren Mindestlohnes

Unwirksamkeit einer Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegen des höheren Mindestlohnes.

 

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mehrere Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, wonach eine Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber aufgrund des ab 1. Januar 2015 maßgeblichen Mindestlohns bisher zusätzlich zu einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen wolle, unwirksam sei.

„Jedenfalls bei dem zusätzlichen Urlaubsgeld, abhängig von der Vertragsgestaltung auch bei der Sonderzuwendung, handle es sich in den vorliegenden Fällen um Leistungen, die nicht im engeren Sinne der Bezahlung der Arbeitsleistung dienten, sondern um eine zusätzliche Prämie. Diese könne nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, sondern stehe den Beschäftigten zusätzlich zu.“ (Pressemitteilung Nr. 32/15 vom 08.10.2015).

 

LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 02.10.2015, Az. 9 Sa 570/15 und 9 Sa 569/15, 9 Sa 591/15, 9 Sa 1727/15

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