Thomas R. übt sich weiter in faktischer Aussageverweigerung. Dennoch konnten wir ihm wichtige Details entlocken.

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle vom 07. Oktober 2014

 

Thomas R. übt sich weiter in faktischer Aussageverweigerung. Dennoch konnten wir ihm wichtige Details entlocken.

 

Heute war der Unterstützer des Trios, Thomas R. erneut geladen. Er hatte Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt erst bei sich in Chemnitz beherbergt und dann über Jahre hinweg noch weiter besucht – angeblich nur zum Austausch über Computerspiele und zum Kaffeetrinken, wie er behauptet. Beim BKA hatte er 2012 wenigstens noch ansatzweise Angaben zu seinen Kenntnissen über das Trio und dessen Hintergrund gemacht. Heute flüchtete er sich – wie viele aus dem rechten Unterstützerkreis – in Erinnerungslücken oder verweigerte schlicht Antworten. Auf Frage des Vorsitzenden erklärte er, dass er sich nicht daran erinnere, es ihn aber auch nicht interessiere. Auf die Frage, warum ihn das nicht interessiere und was er damit meine, patzte der Zeuge immer nur mit der gleichen Antwort zurück, ohne sie zu erklären. Auf konkrete Vorhalte aus seiner Vernehmung wich Thomas R. immer wieder aus, stellte sich dumm oder unwissend. Er behauptete zudem von den Hintergründen der Flucht des Trios erst aus dem Fernsehen, hier aus der Sendung „Kripo Live“ erfahren zu haben. Dort habe er auch von einer an der Autobahn aufgehangenen Puppe erfahren. Vom Trio wisse er das angeblich nicht. Tatsächlich war in diesem Fernsehbericht keine Rede von der aufgehangenen Puppe, so dass diese Antwort schlicht unzutreffend ist.

 

Klar wurde insbesondere durch die Befragung der Nebenklage, dass R. an verschiedenen Neonazifanzines mitgearbeitet, bzw. diese sogar herausgegeben hat. Uwe Mundlos habe ihm bei Layouts zeitweise geholfen. An rassistische Texte in diesen Heften, die mit „Uwe UmerZOGen“ oder „Uwe Unwohl“ unterzeichnet waren – mutmaßlich von Uwe Mundlos stammen – konnte oder eher wollte sich der Zeuge nicht erinnern. Auf zahlreiche Vorhalte, die die Verstrickung von Blood & Honour in die Unterstützung des Trios belegen, reagierte der Zeuge einsilbig mit „Nö“ oder mit vermeintlichen Erinnerungslücken. Allerdings konnten immerhin die Strukturen der so genannten „88iger“ in Chemnitz, von Blood & Honour und Neonaziplattenlabels und deren Verstrickung in die Finanzierung der Naziszene herausgearbeitet werden. Es ergeben sich zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Klärung der Frage, wer in der Anfangszeit die Drei im Untergrund unterstützte. Die Verfolgung dieses Geldes und die Wege zum Trio können insofern auch Aufschluss über die interne Aufgabenverteilung der Drei, insbesondere die Rolle von Zschäpe bringen.

 

Die Vernehmung des Zeugen durch die Nebenklage war von zahlreichen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit von Fragen geprägt. Die Verteidiger von Zschäpe und Wohlleben beanstandeten – wie des öfteren - unter Hinweis auf das Beschleunigungsgebot, Fragen, die die Finanzierung des Trios durch Blood & Honour betreffen. Die Bundesanwaltschaft stellte sich dabei demonstrativ an die Seite der Verteidiger. Letztlich wurden trotz ersichtlicher Verstimmung des Vorsitzenden alle Fragen gestellt.

 

Am Nachmittag wurde ein BKA Beamter als Zeuge gehört, der die Vernehmung von Enrico T. durchgeführt hatte. T. soll in die Beschaffung der Tatwaffe Ceska 83 eingebunden gewesen sein und hatte verschiedene Inhalte seiner Aussage beim BKA in der Hauptverhandlung geleugnet. Der Zeuge bestätigte indes die Angaben von T. aus seiner BKA Vernehmung.

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