Thomas G.: „Affentheater“ ohne Konsequenz

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle

vom 16. Oktober 2014

 

Thomas G.: „Affentheater“ ohne Konsequenz

 

Am heutigen Prozesstag war erneut Thomas G. geladen. Er hatte die letzten Male auch unsere Fragen nicht beantwortet und zur Begründung angegeben, dass dies sein“Wertegefühl“ verbieten würde. Thomas G. ist eng mit Wohlleben verbunden und mit André Eminger zumindest bekannt. Er soll bei der rechtsextremen international organisierten Gruppe der „Hammerskins“ Mitglied gewesen sein. Zu Beginn des Tages fragte der Vorsitzende G. zuerst nach seiner Verbindung zu den „Hammerskins“, was G. erneut nicht beantworten wollte. Die Verteidigung von Wohlleben intervenierte lange und massiv, und konstruierte für den Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO, weil er sich selbst belasten könnte. In einem vor über 10 Jahren von der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren zur Organisation der „Hammerskins“ war Thomas G., trotzdem seine Involvierung bekannt war, nicht als Beschuldigter geführt worden. Das Verfahren wurde im Übrigen komplett eingestellt. Nach mehrfachem hin- und her, sagte der Zeuge dann erstmals tatsächlich, dass er sich nicht nur auf sein „Wertegefühl“ sondern dann doch auch auf „diesen Paragraphen“ berufen wolle.

 

Nach langer Beratung wollte der Vorsitzende nicht ausschließen, dass sich G. bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten könnte und gestattete dem Zeugen auf Fragen zu den Hammerskins nicht zu antworten.

 

Die weitere Befragung verlief extrem schleppend, weil auch außerhalb des Bereiches der „Hammerskins“ Thomas G. ausweichend antwortete oder vermeintliche Erinnerungslücken geltend machte. Jedenfalls konnte die menschenfeindliche Ideologie der rechtsextremen Szene um das Trio erfragt werden, die Thomas G. letztlich auf entsprechende Vorhalte bestätigte.

 

Auf den Antrag des Kollegen Narin wurde zudem der Pullover des Angeklagten Eminger fotografiert und in Augenschein genommen. Dieser saß, die Weste über dem Pullover geöffnet dem Zeugen Thomas G. direkt wenige Meter gegenüber. Er trug auf der Brust so für den Zeugen sichtbar die Aufschrift „Brüder Schweigen - bis in den Tod“ und einem stilisierten Totenkopf. Der Spruch „Brüder Schweigen“ war bereits Titelzeile eines Liedes der Waffen-SS und ist im Übrigen Leitspruch der US-Amerikanischen Neonaziterrorgruppe „The Order“.

 

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

 

„Ob sich Thomas G. von diesem Spruch bei seiner Aussage hat leiten lassen, bleibt offen. Jedenfalls hat G. das Gericht selbst als „Affentheater“ bezeichnet und in seiner Vernehmung dann ein weiteres erschreckendes Beispiel dafür gegeben, wie Zeugen aus dem politisch rechtsextremen Umfeld der Angeklagten versuchen, das Gericht und die NebenklägerInnen vorzuführen und damit auch die Opfer verhöhnen.“

Zurück