Raubüberfall im Chemnitzer Edeka-Markt – der mutmaßlich erste bekannte versuchte Mord des NSU

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle vom 11.05.2015

Raubüberfall im Chemnitzer Edeka-Markt – der mutmaßlich erste bekannte versuchte Mord des NSU

 

Am heutigen Prozesstag wurden Zeuginnen und Zeugen zu einem Raubüberfall in einem Chemnitzer Edeka-Markt vernommen. Dieser Überfall wird Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zugeordnet. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft dazu angeklagt. Es soll der erste (bekannte) Raubüberfall nach dem Abtauchen in Chemnitz gewesen sein. Am 18. Dezember 1998 stürmten zwei Männer in die Kaufhalle, bedrohten eine Kassiererin mit einer scharfen Waffe. Es war wegen der Vorweihnachtszeit ein umsatzstarker Tag. Die bedrohte Hauptkassiererin hatte gerade das Scheingeld von alles Kassen eingesammelt. Mit den erbeuteten ca. 30.000 DM flüchteten die Täter. Ein damals ca. 16 jähriger Kunde verfolgte sie. Daraufhin schossen die Täter auf ihn, verfehlten ihn jedoch und trafen die Wand des Edeka-Marktes. Deswegen hat die Bundesanwaltschaft neben dem schweren Raub auch einen versuchten Mord aus Habgier und Verdeckungsabsicht angeklagt.

 

Dieser damals 16jährige Kunde war bis heute nicht namentlich bekannt, da Aktenbestandteile – gesetzwidrig – vernichtet worden waren. Bevor auf Antrag eines Nebenklagevertreters nunmehr mit einer Öffentlichkeitsfahndung nach ihm begonnen werden sollte – auf diese Idee war das BKA offensichtlich selbst nicht gekommen – tauchten am heutigen Tag alte Aktenbestandteile auf, die eine Identifikation des wichtigen Zeugen ermöglichten. Dieser wir sicher als Zeuge zum OLG München geladen werden.

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