Erneute Neonazi-Propaganda der Wohlleben-Verteidigung im Münchener NSU-Verfahren

Erneute Neonazi-Propaganda der Wohlleben-Verteidigung im Münchener NSU-Verfahren – Rassistischer Antrag von Rechtsanwalt Klemke zum „drohenden Volkstod“

 

Olaf Klemke, Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben im NSU-Verfahren in München, stellte heute einen Antrag, mit dem die Neonazi-These vom drohenden „Volkstod“ „bewiesen“ werden soll. In dem Antrag, der von Klemkes Mitverteidigern Nicole Schneiders und Wolfram Nahrath mitunterzeichnet ist, heißt es: Jedermann könne „vom ‚drohenden Volkstod‘ des deutschen Volkes sprechen“, denn u.a. wegen dem „massenhaften Einwandern Nichtdeutscher“ werde „das deutsche Volk in seiner bisherigen Identität im Jahre 2050 eine Minderheit gegenüber den Nichtdeutschen sein“ – wenn, so fügte Klemke hinzu, „diese Entwicklungen ihren Verlauf nehmen und nicht gestoppt werden“.

Der Verteidiger verbrämte seine rassistischen Ausführungen mit pseudo-verfassungsrechtlichen Argumentationen, wie sie auch von der NPD zu hören sind – und wie sie gerade im aktuellen Verfassungsgerichtsurteil zur NPD widerlegt wurden (Urteil vom 17.1.2017, Randnummer 690 ff). Wie das Verfassungsgericht ausgeführt hat, hat die Ideologie der NPD – die ihr ehemaliger Funktionär Wohlleben und seine Verteidiger hier vertreten – u.a. „die rassistische Ausgrenzung aller ethnisch Nichtdeutschen zur Folge“ (Rn. 653).

 

Viele Nebenklägervertreter_innen verließen aus Protest gegen die rassistischen Ausführungen Klemkes den Saal.

Nebenklägervertreter Mehmet Daimagüler nahm sogleich Stellung zum Antrag: „Wenn noch ein Zweifel bestanden haben sollte an der neofaschistischen Einstellung Wohllebens, wäre er jetzt ausgeräumt.“

Nebenklägervertreterin Seda Başay-Yildiz: „Logische Konsequenz dessen, was in diesem Antrag vertreten wird, ist die millionenfache Vertreibung von Menschen aus Deutschland – oder ihre Ermordung, wie es der NSU getan hat.“

Nebenklägervertreter Dr. Björn Elberling zum Antrag Klemkes: „Nach seinen Anträgen zu Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess betreibt Rechtsanwalt Klemke damit erneut Nazi-Propaganda im Gerichtssaal. Die Verteidiger haben offensichtlich die Verteidigung Wohllebens gegen das Urteil gänzlich aufgegeben und kümmern sich stattdessen um ihre Reputation in der Nazi-Szene.“


Nebenklägervertreterinnen und Nebenklägervertreter

Serkan Alkan

Seda Başay-Yildiz

Prof. Bernd Behnke

Antonia von der Behrens

Thomas Bliwier

Önder Bogazkaya

Fenna Busmann

Christina Clemm

Dr. Mehmet Daimagüler

Doris Dierbach

Dr. Björn Elberling

Adnan Menderes Erdal

Berthold Fresenius

Alexander Hoffmann

Carsten Ilius

Ali Kara

Barbara Kaniuka

Alexander Kienzle

Detlef Kolloge

Stephan Kuhn

Dr. Anna Luczak

Edith Lunnebach

Yavuz Narin

Gül Pinar

Eberhard Reinecke

Sebastian Scharmer

Reinhard Schön

Kiriakos Sfatkidis

Isaak Sidiropoulos

Dr. Peer Stolle

Turan Ünlücay

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