Plädoyers der Verteidigung Wohlleben werden fortgesetzt - Rhetorik von „Judaslohn“ bis „Volkstod“; und natürlich ist Wohlleben das eigentliche Opfer

Am Morgen setzte Rechtsanwalt Klemke sein Plädoyer fort. Wie bereits gestern entstand der Eindruck eines Schlussvortrages für die eigene Reputation in der rechten Szene und nicht für das Gericht. Klemke führte zunächst weitschweifig aus, warum er die Angaben von Carsten Sch., der Wohlleben erheblich belastet hatte, nicht glaubhaft finde. Klemke warf allen anderen Ansichten vor, nur hohle Floskeln sein – etwas was sich allerdings sehr gut über sein eigenen Plädoyer sagen lassen könnte. Er bezeichnete die Aussagen von Carsten Sch. und deren Bewertung seiner Verteidiger von einem „Judaslohn“ motiviert. Er rechtfertigte darüber hinaus den Antrag der Verteidigung Wohlleben zum selbst prophezeiten „Volkstod“. Jede Meinung rechts der CDU/CSU in Deutschland würde gleich rassistisch oder nazistisch gebrandmarkt und die Nebenklage würde deswegen gleich „Schnappatmung“ bekommen.

 

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

„Die Verteidigung Wohlleben versuchte sich offensichtlich in der rechten Szene noch weiter beliebt zu machen. Soweit man dem Plädoyer versucht, Sachargumente zu entnehmen, so fällt auf, dass immer nur die Hälfte der Fakten präsentiert und dann mit vermeintlich großen Fragezeichen stehen gelassen wird. Diese selektive Darstellung wird niemanden, der die Hauptverhandlung verfolgt hat, auch nur ansatzweise überzeugen können. Für die rechte Szene wird jedoch der Mythos von der großen Verschwörung gegen Wohlleben und mit ihm gegen die ganze Bewegung weiter forciert.“

Die Plädoyers werden morgen früh fortgesetzt.

 

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