Lohnklage eines rumänischen Bauarbeiters der „Mall of Berlin“ erfolgreich

Das Arbeitsgericht Berlin hat jüngst der Klage eines rumänischen Bauarbeiters stattgegeben, der Lohnforderungen gegen das auf der Baustelle der „Mall of Berlin“ seinerzeit als Subunternehmer tätige Bauunternehmen Openmallmaster GmbH geltend gemacht hatte.

Auch wenn der Kläger keinen festen Wohnsitz gehabt habe und von Bekannten und Unterstützern tageweise aufgenommen worden sei, so könne ihm doch das Recht nicht versagt werden, eine Klage zu erheben, um effektiven Rechtsschutz zu bekommen. Auch die Angaben des Klägers zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit der Fa. Openmallmaster GmbH hat das Gericht als ausreichend angesehen. 

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 57 Ca 3762/15

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