„Führungsakten“, die die Prozessteilnehmer nicht kennen dürfen.

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle

vom 18. September 2014

 

„Führungsakten“, die die Prozessteilnehmer nicht kennen dürfen.

 

Zunächst wurde die Vernehmung des Schweizer Polizeibeamten vom gestrigen Tag fortgesetzt. Dieser wiederholte die Aussagen der Zeugen Anton G. und Hans-Ulrich Müller, die diese in der Schweiz zur Frage des Erwerbs und Weitergabe der Tatwaffe Ceska 83 gemacht hatte. Im Anschluss war erneut der Kriminalbeamte Vögeler aus Nürnberg geladen, der die so genannte „BAO Bosporus“ mit geleitet hatte. Dessen Vernehmung war bereits im letzten Jahr nahezu abgeschlossen gewesen. Auf unsere Nachfragen erklärte der Zeuge, dass es wesentliche weitere Aktenbestandteile gibt, die den Prozessakten nicht beigefügt wurden. Diese „Führungsakten“ würden insbesondere Vermerke über Koordinationstreffen der BAO Bosporus enthalten und damit den gesamten Ermittlungsstand und die Koordination der Ermittlungsbehörden bis 2011 enthalten. Auch die Vermerke über die Treffen und den Austausch mit den Verfassungsschutzbehörden wären in diesen Akten enthalten.

 

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

 

„Es ist nichts neues, dass die Prozessbeteiligten nicht alle wesentlichen Aktenbestandteile bekommen. Der Streit darum ist mit der Bundesanwaltschaft zum Dauerbrenner während des Prozesses geworden. Die Information, dass es umfangreiche „Führungsakten“ mit Vermerken über den Austausch mit den Verfassungsschutzbehörden gibt, die den Verfahrenbeteilgten vorenthalten werden, zeigt aber erneut besonders plastisch die Salamitaktik, die die Ermittlungsbehörden bis heute verfolgen. Es müssen endlich alle Aktenbestandteile an die Verfahrensbeteiligten herausgegeben werden. Das würde zum einen weiteren zeitraubenden Streit in der Hauptverhandlung dazu vermeiden und zum anderen das Versprechen an die Opferfamilien der Aufklärung und Transparenz zumindest ansatzweise erfüllen.“

 

Am Ende des Verhandlungstages stellten wir gemeinsam mit zahlreichen weiteren NebenklagevertreterInnen drei weitere Beweisanträge zu mutmaßlichen weiteren Unterstützern des NSU, deren Einbettung in die Naziszene, insbesondere Blood & Honour und den Hammerskins sowie zu ideologischen Prägung der Angeklagten.

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