Freispruch in einem 1. Mai-Verfahren rechtskräftig.

Durch die Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft ist ein Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten in einem Verfahren gegen einen Teilnehmer der letztjährigen 1. Mai-Demonstration in Kreuzberg rechtskräftig geworden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem jungen Mann Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Gefangenenbefreiung vorgeworfen. Er soll sich an einen anderen Demonstranten geklammert haben, als drei Polizeibeamte diesen festnehmen wollten. Das Amtsgericht hatte zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen festgesetzt. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung haben sich diverse Widersprüche in den Aussagen der Polizeizeugen ergeben. Sowohl hinsichtlich des Ablaufes des Geschehen als auch bezüglich der einzelnen Handlungen widersprachen sich die Beamten in ihren Aussagen. Die Behauptung, der Angeklagte habe bei der Festnahme des anderen Demonstranten diesen von hinten am Bauch umklammert, wurde durch ein von der Verteidigung herbei geschafftes Polizeivideo widerlegt, auf dem die Arme des Freigesprochenen deutlich zu sehen waren. Als dann der dritte Polizeizeuge aussagte, dass er - entgegen der Angaben der anderen beiden Beamten - gar nicht an der Festnahme beteiligt war, musste der junge Mann frei gesprochen werden.

Rechtsanwalt Stolle, der den jungen Mann verteidigt hatte, erklärt dazu: "Der Freispruch zeigt, dass es sich lohnen kann, sich gegen Vorwürfe der Polizei und Staatsanwaltschaft zur Wehr zu setzen. Es ist viel zu oft der Fall, dass - gerade im Zusammenhang mit Demonstrationen - Vorwürfe zu Unrecht erhoben werden. Oft können dann erst Videoaufnahmen belegen, dass Polizeizeugen die Unwahrheit sagen."

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