„Eine Bombenattrappe mit einem schönen großen Hakenkreuz?“: „Da muss ich jetzt lachen“, sagt Jürgen L.

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle

vom 5. August 2014

 

„Eine Bombenattrappe mit einem schönen großen Hakenkreuz?“: „Da muss ich jetzt lachen“, sagt Jürgen L.

 

Die Verhandlung wurde heute mit der Vernehmung des Zeugen Jürgen L. fortgesetzt. Er erschien mit dem in der rechten Szene sehr beliebten Anwalt Jauch aus Weißenfels. Vor der Vernehmung setzten sich Rechtsanwalt Klemke für Wohlleben und Rechtsanwalt Heer für Zschäpe massiv dafür ein, dass der Zeuge soweit belehrt wird, dass er hier jede Aussage verweigern könnte. Das lehnte der Senat ab.

 

Jürgen L. sagte daraufhin aus, dass er mit einer Waffenlieferung nichts zu tun haben will. Er kenne zwar den Lieferanten der Ceska, Enrico T. und auch den Weiterverkäufer Andreas Sch. Selbst habe er mit der Übergabe der Tatwaffe, Pistole Ceska, jedoch nichts zu tun, sei von Andreas Sch. angeblich zu Unrecht belastet worden. Der Andreas Sch. nehme auch Drogen und sei deswegen unzuverlässig. Der würde ihn einfach verwechseln, meinte Jürgen L., obgleich das Aussehen des Zeugen, der durch seine Größe aus allen anderen in Betracht kommenden Personen heraussticht, unverwechselbar ist. Er habe nichts mit der rechtsextremistischen Szene zu tun, sei nur mal auf rechten Demos gewesen, weil er den Nervenkitzel gesucht habe. Er sei irgendwie „rechts und auch links“.

 

Dass auf seiner Festplatte ein Ordner „Maik“ mit Anleitungen etwa zur Sprengstoffherstellung sowie ein Ordner „Max“ gefunden werden, der rechtsextreme Musik sowie Bilder von Nazidevolutionalien enthielt, konnte er nicht plausibel beantworten. Pikantes Detail: in den Dateien befand sich auch ein Video eines Fussballspiels von Neonazis, bei dem zeitweise Uwe Böhnhardt als Schiedsrichter zu sehen ist. Die Dateien habe er nur für jemand anderes zwischengespeichert. Für wen, wisse er angeblich nicht mehr. Dass auch in seinen eigenen Dateien Unterlagen mit Recherchen zu Waffen gefunden wurden, konnte oder wollte Jürgen L. nicht erklären. Die Polizei habe jedenfalls seine damaligen Angaben, dass er das für jemand anderes recherchiert habe, vermeintlich falsch aufgenommen. Warum er den Inhalt von Dateien, die er angeblich nur für jemand anderes zwischengespeichert hatte, genau kennt, aber vermeintlich nicht mehr weiß, für wen er die Sachen gesichert hatte, konnte L. ebenfalls nicht beantworten.

 

Seinen Freund Sven R. wollte Jürgen L. offensichtlich nicht belasten. Dass der ein „Waffennarr“ gewesen sei, habe der L. nicht so gemeint, der habe doch „nur ein paar Messerchen“ gehabt, eine Faust sei ja letztlich auch eine Waffe. Wenn Sven R. selbst sagt, er habe mal „eine Bombenattrappe mit einem schönen großen Hakenkreuz“ deponiert, dann könne er darüber nur lachen.

 

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

 

„Die Angaben des Zeugen Jürgen L. sind nicht ansatzweise glaubhaft. Er verwickelte sich zunehmend in Widersprüche, konnte insbesondere die bei der Durchsuchung in seiner Wohnung gefundenen Beweismittel nicht ansatzweise erklären. L. bestreitet, die Tatwaffe an Andreas Sch. übergeben zu haben. Dessen Aussage belegt das Gegenteil. Letztlich bestehen keine vernünftigen Zweifel daran, dass die in der Schweiz erworbene Pistole Ceska 83 mit Schalldämpfer über Enrico T. an Andreas Sch. gelangt und von dort an Carsten S. und Wohlleben weiterverkauft wurde.“

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