Die Schweiz und die Tatwaffe Ceska 83

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle

vom 16. September 2014

 

Die Schweiz und die Tatwaffe Ceska 83

 

Vorgeladen war am heutigen Hauptverhandlungstag zunächst ein Schweizer Polizeibeamter. Er hatte schon vor Selbstenttarnung des NSU mehrere Vernehmungen in der Schweiz durchgeführt, da bekannt war, dass die Tatwaffe Ceska 83 aus der Schweiz kommen muss. Er vernahm mehrfach Anton G., auf den der Waffenerwerbsschein für die Ceska 83 ausgestellt wurde. Er soll die Tatwaffe im Auftrag von Hans-Ulrich M. erworben und an ihn weitergegeben haben. Von ihm soll sie nach Deutschland und hier zuletzt über mehrere weitere Personen zum NSU gelangt sein.

 

Anton G. stritt damals alles ab, konnte sich angeblich an nichts erinnern. Der Polizist glaubte ihm nicht. Es war ein „gewisses Achselzucken“ festzustellen, als er gefragt wurde, ob er denn nun die Wahrheit sagt. G. wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, dass in Deutschland mit der Waffe Menschen umgebracht werden, es sich um einen Serienmord handelt. Er hat es jedoch vorgezogen damals auf unwissend zu tun. Auch nachdem der Polizist bei der zweiten Vernehmung G. mehrfach erklärte, dass es sich um schwerste Taten handelt und ihn um Mithilfe bat, schwieg er.

 

Erst nach 2011 hat Anton G. nach seiner eigenen Festnahme dann die umfassende Angaben gemacht und den Waffenkauf für Hans-Ulrich M., der die Waffe nach Deutschland bringen sollte, bestätigt.

 

Ein weiterer Schweizer Kriminalbeamter berichtete über seine Ermittlungen über die Ceska 83 in der Schweiz. Aus Deutschland hatte man die Anfrage bekommen, sich um die Ermittlungen bezüglich mehrerer gelieferter Ceska 83 Waffen aus der in Betracht kommenden Serie zu bemühen. Aus Tschechien kamen mehrere dieser Waffen, so auch die Tatwaffe, nach Thun in der Schweiz, zum Waffengeschäft Schläfli & Zbinden. Dort wurde die Tatwaffe mit der Waffenerwerbskarte von Anton G. gekauft und gelangte über verschiedene Personen nach Deutschland. Neun Morde wurden mit ihr begangen. Man fand sie am Ende in der Wohnung des Trios in der Frühlingsstraße in Zwickau, die mutmaßlich Zschäpe in die Luft gesprengt hatte.

 

Der Kriminalbeamte hatte auch Anton G. 2009 vernommen. Auch dabei bestritt er jeglichen Waffenerwerb und konnte sich angeblich nicht erklären, was mit den Waffenerwerbsscheinen geschehen sei.

 

Die Vernehmung des Beamten wird am morgigen Hauptverhandlungstag zu den Aussagen von Hans-Ulrich M. aus der Schweiz fortgesetzt.

 

 

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