Der ehemalige sächsische Blood & Honour-Sektionsleiter und Unterstützer des Trios, Jan W., verweigert heute vollumfänglich die Aussage.

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Dr. Peer Stolle vom 15. Oktober 2014

Der ehemalige sächsische Blood & Honour-Sektionsleiter und Unterstützer des Trios, Jan W., verweigert heute vollumfänglich die Aussage.

Auf den Antrag der Nebenklage, Jan W. in der Hauptverhandlung als Zeugen zu vernehmen, wurde zum heutigen Hauptverhandlungstag der ehemalige sächsische Sektionsleiter der neonazistischen Organisation Blood & Honour geladen. Da gegen ihn seitens der Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU geführt wird, stand dem Zeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zu, von dem er auch Gebrauch machte.


Der Zeuge Jan W. war in den 1990er Jahren einer der führenden Neonazis in Chemnitz. Er war Leiter der sächsischen Sektion des Neonazinetzwerkes Blood & Honour, auf dessen Mitglieder und Strukturen Mundlos, Böhnhardt und die Angeklagte Zschäpe nach ihrer Flucht im Januar 1998 zurückgreifen konnten. Er war Mitherausgeber des Fanzines "White Supremacy", an dem wohl Mundlos sowohl bei der Erstellung des Layouts als auch als Autor beteiligt gewesen ist. Der Zeuge Jan W. hat weiterhin das Neonazi-Label "Movement Records" betrieben und war u. a. maßgeblich an dem Vertrieb der Landser-CD "Ran an den Feind" beteiligt.

Der Zeuge W. soll Kontakt zu dem Trio nach dessen Untertauchen gehabt haben und u. a. Versorgungsfahrten für diese organisiert haben. Nach Informationen des Neonazis und ehemaligen Spitzel des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Carsten Sz., Deckname "Piatto", soll der Zeuge W. im Jahre 1998 den Auftrag bekommen haben, Waffen für das Trio zu besorgen.

Zu all diesen Punkten konnte der Zeuge nicht befragt werden, da er von dem ihm zustehenden Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.

Rechtsanwalt Dr. Stolle erklärt dazu: "Natürlich steht dem Zeugen Jan W. ein allumfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zu, wenn gegen ihn wegen der Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Die Erkenntnisse, die über seine Befragung in der Hauptverhandlung hätten eingeführt werden sollen, müssen jetzt durch andere Beweismittel zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden."

Im Anschluss daran wurden durch den Senat die Urteile des Amtsgerichts Jena und des Landgerichts Gera, wegen derer Uwe Böhnhardt wegen des Anbringens eines Puppentorsos mit einem Davidstern an einer Autobahnbrücke verurteilt worden ist, sowie die damaligen polizeilichen Vernehmungen von Böhnhardt, verlesen.

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