„Dazu darf ich nichts sagen.“ - soviel zum Aufklärungsversprechen. Die Vernehmung zweier V-Mann-Führer von Tino Brandt.

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle vom 30. September 2014

„Dazu darf ich nichts sagen.“ - soviel zum Aufklärungsversprechen. Die Vernehmung zweier V-Mann-Führer von Tino Brandt.

Am heutigen Hauptverhandlungstag war zunächst Reiner Bode, einer der ehemaligen V-Mann-Führer von Tino Brandt, erneut als Zeuge geladen. Seine Vernehmung in München am 29.03.2014 war zunächst unterbrochen worden, da zwischenzeitlich Tino Brandt selbst – letzte Woche – vernommen wurde. Es ging zunächst um die so genannten Deckblattmeldungen, die der Mitarbeiter damals für das Landesamt in Thüringen gefertigt hatte. Brandt habe nur mittelbaren Kontakt zum Trio gehabt, beispielsweise über André Kapke. Thema sei u.a. eine mögliche Flucht nach Südafrika gewesen.

Auf unsere Nachfragen erklärte Bode, dass er extra auch wegen seiner technischen Kenntnisse als V-Mann-Führer von Brandt eingesetzt wurde. Hintergrund war ein Zugang zum so genannten Thule-Netz, einem Mailboxsystem der Naziszene in den 90igern und zu Beginn der 2000er Jahre, mit dem bundesweit teilweise verschlüsselt Informationen ausgetauscht wurden. Er habe aus diesem Netz ausschließlich das Material bekommen, was Brandt ihm überlassen habe. Das wäre aber nicht relevant gewesen. Die Akten darüber – die uns im Prozess nicht vorliegen – seien möglicherweise vernichtet worden. Über mehr Informationen zum Thule-Netz – und auch zum Einwahlpunkt beim mutmaßlichen V-Mann Kai D. aus Bayern - dürfe er keine Auskunft geben, weil er dafür keine Aussagegenehmigung habe. Brandt sei seiner Meinung nach „bis in die Haarspitzen Rechtsextremist“ gewesen. Es habe auch mehrere Strafverfahren gegen ihn gegeben. Anweisungen, wie mit V-Leuten, die Straftaten begehen, umgegangen werden soll, habe es angeblich beim Verfassungsschutz nicht gegeben. Generell habe er Brandt gesagt, er soll keine für die Strafverfahren relevanten Unterlagen und Daten zu Hause lagern, damit diese bei möglichen Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden nicht gefunden werden können.

Im Gegensatz zu Brandt, der das vehement bestritten hatte, betonte Bode, dass es regelmäßig auch um Informationen über Straftaten ging und Brandt hierzu Auskünfte gegeben habe. Brandt habe er auch mit Infomaterial von und über die linke Szene versorgt. Er sei sich der Gefahren, die damit einhergingen, bewusst gewesen. Sein Interesse an Informationen von Brandt hätte aber bei einer Abwägung überwogen. Ebenso wenig auskunftsfreudig zeigte sich der Vertretungskollege von Bode, der Zeuge Z. Er erklärte zwar, dass er damals entsprechende Vermerke über die Treffen mit Brandt gefertigt hatte, an den Inhalt konnte – oder wollte – er sich jedoch nicht erinnern. Er habe zudem weitere V-Leute nach dem Trio befragen sollen, insbesondere einen, der bei Blood & Honour gewesen sei. Das wäre angeblich ergebnislos gewesen. Wer das gewesen sei, dürfe er nicht sagen: keine Aussagegenehmigung.

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