Das Lügenmärchen der Antje B. ging weiter.

Das Lügenmärchen der Antje B. ging weiter.

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle vom 10. Dezember 2014

 

Heute wurde die Vernehmung der Zeugin Antje B. fortgesetzt. Ihre Vernehmung am 20. November 2014 wurde unterbrochen, weil der Zeugin aufgrund ihrer offensichtlich unwahren Angaben die Beiziehung eines Zeugenbeistandes nahe gelegt wurde. Aber auch die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes konnte die Zeugin nicht dazu anhalten, wahrheitsgemäß zu antworten.

Am heutigen Hauptverhandlungstag wurde die Zeugin nach einer ergänzenden Befragung seitens des Vorsitzenden von Vertretern der Nebenklage befragt.

Die Zeugin blieb bei ihren Angaben, dass sie den Angeklagten André Eminger und seinen Bruder nicht kenne, obwohl sie in ihrer Vernehmung durch das BKA im Februar 2012 gesagt hat, dass die Brüder aus dem Erzgebirge kämen, mal einen Laden ihres Ex-Mannes übernehmen wollten und eine Weile in Chemnitz gewesen seien und dort ihr Hatecore-Ding gemacht hätten. Auch nach entsprechenden Vorhalten blieb sie dabei, sie kenne die Eminger-Brüder nicht.

Auch an anderen Stellen hat die Zeugin offensichtlich die Unwahrheit gesagt bzw. nur zögerlich Antworten gegeben. So gab sie auf weitere Nachfragen an, dass sie nicht wisse, ob in den Texten von der Band Screwdriver, dessen Sänger Ian Stuart Donaldson Blood & Honour gegründet hat, Gewaltanwendung thematisiert worden ist. In dem Songs sei es auch um "Trinkarten" gegangen, in dem Zusammenhang kann auch Gewaltanwendung thematisiert worden sein. Von Aktivitäten von B&H über Konzerte hinaus habe sie keine Kenntnis gehabt, da sie das einzige "Mädchen" unter lauter "Jungs" gewesen sei; wenn die "Jungs" über Aktivitäten gesprochen habe, dann ohne sie. Mit Geld habe sie bei B&H auch nichts zu tun gehabt. Aufgaben bei B&H habe sie nicht übernommen.

Mit Waffen will sie eigentlich nichts zu tun gehabt haben und kenne auch niemanden, der was mit Waffen zu tun gehabt hätte. Auf weitere Nachfragen äußerte sie allerdings, dass sie an Schießübungen auf einen Schießstand teilgenommen hatte.

In der Vernehmung ging es auch um die Ideologie von B&H, den Kampf um den "Erhalt der weißen Rasse", um eine "weiße Zukunft" in einer "weißen Welt". Die Zeugin hatte das für sich mit "weißer Macht" übersetzt. Ihr sei es damals darum gegangen, dass ihre Kinder nur unter "ihresgleichen" groß werden sollten, also unter "weißen Kindern".

Die Verteidigung Zschäpe und Wohlleben versuchte mehrmals, die Befragung der Zeugin Antje B. durch die Nebenklage zu torpedieren. Dies betraf insbesondere Fragen nach dem Blood & Honour-Netzwerk und dessen Unterstützungsleistungen für den NSU.

Rechtsanwalt Stolle erklärt dazu: "Solche Fragen sind natürlich zulässig. Die bisherige Beweisaufnahme hat ergeben, dass Blood & Honour Sachsen maßgeblich Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nach ihrem Untertauchen unterstützt haben; Wohnungen und Geld besorgt haben und nach entsprechenden Meldungen auch in die Waffenbeschaffung involviert gewesen sein sollen. B&H propagierte den Kampf um den 'Erhalt der weißen Rasse' und hat auch immer wieder den Kampf im Untergrund in unabhängigen Zellen diskutiert. Das Trio hat somit nicht ohne Grund Chemnitz als ersten Zufluchtsort gesucht. Diese Entstehungsgeschichte der terroristischen Vereinigung NSU gilt es natürlich, aufzuklären."

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