Befangenheitsgesuch von Zschäpe erwartungsgemäß abgelehnt

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle

vom 31. Juli 2014

 

Befangenheitsgesuch von Zschäpe erwartungsgemäß abgelehnt

 

Die Verhandlung begann heute erst um 11 Uhr, weil zuvor ein Parallelsenat über das Befangenheitsgesuch von Zschäpe, dem sich Wohlleben angeschlossen hatte, zu entscheiden hatte. Erwartungsgemäß wurde das Gesuch abgelehnt. Bei einer noch nicht abgeschlossen Befragung durch den Senat kann wegen dem zwischenzeitlichen Fehlen von Fragen, die aus Sicht der Verteidigung noch erforderlich gewesen wären, nicht auf eine Voreingenommenheit der Richter geschlossen werden.

 

Heute sagte zunächst ein Beamter des BKA aus, der Thomas S., einen der wesentlichen Unterstützer des Trios aus Chemnitz, Sprengstoffbeschaffer, Blood & Honour Mitglied, V-Mann und Ex-Freund von Zschäpe, vernommen hatte. S. selbst hatte in der Verhandlung die Aussage verweigert, weil gegen ihn selbst noch ermittelt wird. Der Beamte hatte die 8. und letzte Vernehmung mit S. durchgeführt. Er hatte zuvor angegeben, dass er nur bis 1998 mit dem Trio Kontakt gehabt hätte. In der Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau fand man eine DNA-Spur an einer im Blumenkasten versteckt angebrachten Überwachungskamera, die einem Vater-Kind-Verhältnis von Thomas S. mit 99,85 % zu zuordnen war. Die Kamera wurde erst 2009 entwickelt und 2010 gekauft. S. bestritt jedoch vehement jeden weiteren Kontakt nach 1998.

 

Die weitere DNA-Untersuchung mit der Mutter der beiden bekannten Kinder von Starke ergab, dass diese Kinder nicht als Spurenverursacher in Betracht kommen. Später stellte sich heraus, dass die DNA Spur tatsächlich von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter des BKA stammte und die Übereinstimmung von 99,85 % ein Zufall gewesen sei. Nach dieser konfrontativen Befragung durch das BKA verweigerte Thomas S. jede weitere Vernehmung.

 

Ein weiterer Beamter des BKA sagte ferner zu Angaben von Frau E. aus. Die hochbetagte Frau war Nachbarin von Zschäpe in der Frühlingsstraße in Zwickau und bei der Explosion der Nachbarwohnung zugegen. Nur weil die Feuerwehr sehr schnell am Brandort war, konnte ihr Tod verhindert werden. Zschäpe ist auch insofern des versuchten Mordes angeklagt. Frau E. kann aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund einer Demenzerkrankung, heute keine verwertbaren Angaben mehr zu Sache machen. Schon bei der Befragung durch den Beamten habe Frau E. einen müden Eindruck gemacht und Probleme gehabt, der Befragung zu folgen. Insofern konnte auch bei der Vernehmung des BKA Beamten nur aussagen, dass E. bei der Explosion in ihrer Wohnung zu gegen war. Ob – durch wen auch immer – an der Wohnung noch geklingelt wurde, konnte nicht geklärt werden.

 

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

 

„Ohne eine eigene Aussage von Zschäpe, ist es irrelevant, ob an der Tür von Frau E. geklingelt wurde. Denn selbst wenn das so wäre, hätte das ohne weitere Erkenntnisse keine Auswirkungen auf die Frage des Mordvorsatzes.“

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