Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben wurde abgelehnt. Dortmunder Ermittler wurde zum Mordfall Kubasik vernommen.

Pressemitteilung der Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle v. 2. Juli 2014

Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben wurde abgelehnt.
Dortmunder Ermittler wurde zum Mordfall Kubasik vernommen.

Die Hauptverhandlung am 3. Juli 2014 begann diesmal erst 10.30 Uhr. Vorher wurde der Beschluss den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gegeben, mit dem der Antrag des Angeklagten Wohlleben, den gesamten Senat wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, als unbegründet verworfen wurde. Zur Begründung wurde in dem Beschluss ausgeführt, dass die vom Senat getroffene Haftfortdauerentscheidung den Angeklagten Wohlleben betreffend nur eine vorläufige Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Hauptverhandlung darstelle und daher keine Besorgnis der Befangenheit begründe.  Es sei nicht zu erkennen, dass die Richter sich schon abschließend eine Meinung über die Schuld des Angeklagten Wohlleben gebildet hätten.

Die als Zeugin geladene Ehefrau des Angeklagten Wohlleben nahm erwartungsgemäß von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch. Anschließend wurde ein weiterer Polizeibeamte angehört, der den Zeugen Thomas Starke, jetzt Thomas M., 2012 vernommen hatte.

Schließlich wurde noch ein Ermittler des Polizeipräsidium Dortmund, der 2006 Mitglied der Mordkommission „Kiosk“, die den Mord an Mehmet Kubasik aufklären sollte, gewesen ist, vernommen. Die Aufgabe des eigentlich aus der Staatsschutzabteilung kommenden Zeugen war es u. a., eine Zeugin zu vernehmen, die in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe zur Tat zwei Radfahrer gesehen hat, die sie als „Nazis“ oder „Junkies“ beschrieben haben soll. Die Augenzeugin, die bereits im Herbst 2013 vor dem OLG vernommen worden ist, hatte damals glaubhaft versichert, dass sie immer von „Nazis“ oder „Junkies“ gesprochen habe, aber auch Angst gehabt hatte, gegenüber den Beamten von „Nazis“ zu sprechen. Obwohl es sich bei der Zeugin um die einzige Person gehandelt hatte, die die mutmaßlichen Täter gesehen hatte, tauchte ihre Beschreibung, dass die beiden Männer wie „Nazis“ ausgesehen hätten, nicht in dem Abschlussbericht der Mordkommission auf. Diese wichtige Angabe der Zeugin wurde schlicht unterschlagen. Der Grund für die Widersprüche in der Dokumentation der Angaben, die die Zeugin gemacht hatte, in der Ermittlungsakte ließen sich auch nicht durch die Vernehmung des Zeugen klären. Ermittlungen in die Richtung neonazistische Szene wurden folgerichtig nicht unternommen.

Zum Schluss des Hauptverhandlungstages wurde aus den Reihen der Nebenklage noch der Antrag gestellt, die Identität des V-Mannes des Hamburgischen Landesamtes für Verfassungsschutz, der von dem im März 2014 verstorbenen V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Richter, alias „Corelli“, eine DVD mit dem Titel „NSU/NSDAP“ bekommen haben soll, zu ermitteln. Seitens der Bundesanwaltschaft wurde daraufhin vielsagend erwidert, man führe diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren; sobald dieses abgeschlossen sei und die Ergebnisse als zur Sache gehörig einzustufen seien, werde der Senat informiert werden.

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