Unsere Schwerpunkte

Arbeitsrecht. Sozialrecht.

Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer:innen, etwa nach Kündigungen. Ein Schwerpunkt liegt im Öffentlichen Dienst. Außerdem unterstützen wir Betriebs- und Personalräte: Wir setzen Mitbestimmungsrechte durch und helfen bei Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen.
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Strafrecht. Öffentliches Recht.

Wir ergreifen Partei! Das Recht als Begrenzung staatlicher Macht und nicht als deren Legitimierung zu begreifen, das ist unser Grundverständnis. Das Strafrecht ist einer der schärfsten Mittel, mit dem der Staat in die Rechte von Bürger:innen eingreifen kann.
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News

Empfangsmitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit (32 Stunden/Woche) gesucht

Wir sind eine mittelständische Kanzlei im Prenzlauer Berg. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht, Strafrecht und Sozialrecht. Im arbeitsrechtlichen Bereich vertreten wir ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und beraten und vertreten Personal- und Betriebsräte sowie sonstige Gremien.

Deine Aufgabe besteht in der eigenständigen Organisation unseres Empfangsbereichs. Du bist die erste Ansprechperson für unsere Mandanten und verantwortlich für unsere Telefonzentrale. Außerdem bist Du zuständig für unseren täglichen Postein- und -ausgang. Ein gutes Arbeitsklima und Wertschätzung sind für uns selbstverständlich.

Was Du mitbringen solltest:

  • Du bist ein Organisationstalent und hast Spaß an Kommunikation
  • Du verfügst über ein gutes schriftliches und sprachliches Ausdrucksvermögen (in Deutsch und gerne auch Englisch) sowie über gute EDV-Kenntnisse
  • Du bringst Motivation und Lernbereitschaft für neue Arbeits- und Aufgabengebiete mit

Was Du bei uns bekommst:

  • eine unbefristete Tätigkeit in unserer Kanzlei in harmonischem und kollegialem Miteinander und mit flachen Hierarchien
  • eine faire Vergütung gemäß unserem hauseigenen Tarifvertrag inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und regelmäßigen Tariferhöhungen (aktuell ca. 25.000,00 € bis 28.500,00 € Jahresgehalt, je nach Berufserfahrung)
  • 30 Tage Urlaub, Fahrtkostenerstattung, VWL, Betriebliche Altersvorsorge, Übernahme der Kosten des Fitnessstudios bei uns im Haus, Bereitstellung von Getränken (Kaffee, Wasser, Saft)
  • gemeinsame Mittagspausen, Betriebsausflüge, interne Workshops zur Teambildung und Erarbeitung gemeinsamer Werte und Ziele
  • Unterstützung durch Fortbildungen

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung, gern per E‑Mail an die folgende Adresse:

 

dka Rechtsanwälte Fachanwälte

Frau Steffi Jonas

Immanuelkirchstraße 3 - 4

10405 Berlin

E-Mail: jonas.personal@dka-kanzlei.de

Tel. 030/446792-52

Fax 030/446792-20

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Rechtsgutachten zu Verbandsklagen vorgelegt

Unsere Kollegen Rechtsanwalt Baunack und Rechtsanwalt Hothneier haben im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes gutachterlich geprüft, ob der Bundesgesetzgeber ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften und Berufsverbände in Besoldungsangelegenheiten der Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen einführen darf. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Einführung eines solchen Verbandsklagerechts rechtlich zulässig und zur Entlastung der Beschäftigten, Verwaltungen und Gerichte auch geboten ist. Die Einführung eines gewerkschaftlichen Verbandsklagerechts in Besoldungsstreitigkeiten würde den Rechtsschutz der Beschäftigten effektivieren und gleichzeitig dazu führen, dass ein Großteil der Verfahren entbehrlich werden würden. Das Rechtsgutachten ist auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes hier zur Verfügung gestellt: https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++312eb8f8-81fa-11ee-9a83-001a4a160123

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Anhörung zum neuen Bundesdisziplinargesetz

Unser Kollege Rechtsanwalt Sebastian Baunack wurde am 12. Juni 2023 im Innenausschuss des Deutschen Bundestags als Sachverständiger zur Änderung des Bundesdisziplinarrechts gehört. Ziel der Gesetzesänderung soll insbesondere eine Beschleunigung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens sein, um Rechtsextremist:innen schneller aus dem Dienst entfernen zu können. Rechtsanwalt Baunack hat in der Anhörung Zweifel geäußert, ob die geplanten Änderungen des Bundesdisziplinargesetzes die gewünschten Beschleunigungseffekte haben können. Er hat auch darauf hingewiesen, dass ein Sofortvollzug einer statusverändernden Disziplinarmaßnahme gegen die Formenstrenge des Beamt:innenrechts verstoßen könnte. In seiner Stellungnahme hat Rechtsanwalt Baunack jedoch konkrete Vorschläge unterbreitet, wie das behördliche Disziplinarverfahren und auch das gerichtliche Rechtsschutzverfahren deutlich beschleunigt werden können. Diese Vorschläge zielen insbesondere darauf ab, die Stellung der Ermittlungsführer:innen zu stärken und klare Fristregelungen für den Abschluss der Verfahrensschritte einzuführen.

Die vollständige schriftliche Stellungnahme ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/resource/blob/952050/afdaafee33aea9d478c1d268fff7fa56/20-4-230-C-data.pdf

Der Mitschnitt der Anhörung im Innenausschuss des Bundestags findet sich hier:

https://www.bundestag.de/parlamentsfernsehen?videoid=7554688#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU0Njg4&mod=mediathek

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